Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 25 (25)

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allerdings einige recht bedeutende Namen genannt worden —, 
und die Schwierigkeiten, die sich einem darbieten bei solchem 
Vorgehen, schreckten so manchen wieder ab, weiter vorzudringen 
in dieses Gebiet und das Wirrnis zu lichten. 
Man darf, wenn man solches unternimmt, die Sache sich 
vor allem nicht künstlich erschweren. So ist neuerdings die An- 
sicht vertreten worden, dass in dem Augenblick, in dem man 
das gesellschaftliche Leben der Menschen ins Auge fasst, man 
einen neuen und eigenartigen Gegenstand der Untersuchung in 
Angriff genommen hat; freilich sei die wissenschaftliche Erkennt- 
nis seiner Bewegungen und Entwicklung von der Frage der ersten 
Entwicklung überhaupt ganz zu trennen®®, So einleuchtend das 
erste, so falsch die zweite Behauptung. Gewiss, „diejenigen Fak- 
toren, welche seiner Zeit die allererste Begründung eines sozialen 
Lebens bewirkt haben, sie können nicht einfach als diejenigen 
eingesetzt werden, welche eine Wandlung und Abänderung in 
einer menschlichen Gesellschaft bestimmen“®. Doch um zur 
Erkenntnis der Bewegungen und vor allem der Entwicklung des 
sozialen Lebens durchzudringen, muss man erst eine Antwort auf 
die Frage der ersten Entstehung desselben haben. An der Miss- 
achtung dessen krankt beispielsweise die MArxsche Gesamtauf- 
fassung; MARXx versucht, sein Lehrgebäude in der Mitte zu be- 
ginnen und gelangt darum zu falschen Schlüssen ?7, 
Das hat man schon längst erkannt, und es war nicht eine 
Spielerei müssiger Köpfe, sondern recht bedeutende Geister haben 
sich diesem Problem zugewendet. Und wenn das Ergebnis ihres 
Forschens und Nachdenkens auch in diesem engen Rahmen nicht 
dargestellt werden kann, so soll doch soviel konstatiert werden, 
dass sie die Wissenschaft vom gesellschaftlichen Leben der Men- 
8 R. STAMMLER S. 295. 
86 Hbenda S. 296. 
87 Vgl. bes. K. Marx, Zur Kritik S. XI: „Auf einer gewissen 
Stufe ihrer Entwicklung gehen die Menschen“ usw.
	        
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