Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 25 (25)

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7. April 1909 zugewiesen worden. 
Bei Aufstellung des Entwurfes zu einem Reichsgesetz betr. 
die Erhebung von Schiffahrtsabgaben war das Bestreben mass- 
gebend, die Unklarheiten und Lücken des bisherigen Rechts- 
zustandes zu beseitigen. Dieses Ziel würde, wenn der Entwurf 
Gesetz werden sollte, in erheblichem Umfange erreicht werden. Vor 
allem durch Ausschaltung der „besonderen Anstalt“ aus dem 
Wortlaut des Artikels 54, eines Ausdruckes, dessen Unklarheit 
und Vieldeutigkeit in dem literarischen Streit der letzten Jahre 
sich sehr deutlich gezeigt hat. LABAND selbst scheint nach 
seinem Aufsatze im „Dresdener Anzeiger“ den Leinpfad nicht 
für eine „besondere Anstalt“ zu halten; sonst könnte er ihn 
nicht mit Baggerungen und Uferbefestigungen zusammen unter 
denjenigen Anstalten nennen, die erst durch den Entwurf ab- 
gabefähig werden würden. Und doch passt die LAaBAnDsche Er- 
klärung, wonach als „besondere“ Anstalten die örtlich — vom 
Fahrwasser — abgesonderten gelten sollen, auf keine Schiffahrts- 
anstalt so vollständig wie gerade auf den neben der Wasser- 
strasse, oft in einiger Entfernung vom Ufer, liegenden Leinpfad. 
Sie passt viel weniger auf Staustufen in kanalisierten Flüssen, 
insbesondere auf die Schleusen, die häufig im Flussbett — nicht 
neben ihm — liegen. Gerade beiden Staustufen zeigt sich die grosse 
Unsicherheit des bestehenden Rechtszustandes; denn unter den 
rechtskundigen Autoren, welche sich mit der Auslegung des Art. 54 
beschäftigt haben, sind nicht weniger als drei verschiedene An- 
sichten hervorgetreten. Nach der einen sind die Stromschleusen 
mit den zugehörigen Wehren, nach der zweiten nur die Schleusen 
und nach der dritten nur die Bewegungen beim Oeffnen und Schlies- 
sen der Schleusentore „besondere Anstalten“. Diese Abweichung 
der Meinungen würde sehr starke Unterschiede hinsichtlich der 
anrechnungsfähigen Selbstkosten und der zulässigen Abgaben- 
höchstsätze zur Folge haben; bei den Schleusen im kanalisierten 
Main würde nach der letzten, von WITTMAAK neuerdings auf-
	        
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