Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 25 (25)

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Materiellstrafrechtliche Bestimmungen enthält das Gesetz 
nicht. 
Ill. Italien®. 
Bei Bedrohung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit 
können sogen. Regierungsdekrete mit interimistischer Gesetzes- 
kraft erlassen werden. Bei Ausbruch oder Gefahr eines Bürger- 
kriegs kann der Militärbefehlshaber die sogen. Bannverhängung, 
d.i. den Uebergang aller Gewalt auf die Militärbehörde im Umkreise 
des eigenen Kommandos verfügen, aus Gründen der öffentlichen 
Sicherheit, Ordnung und Ruhe darf die Regierung die höchste 
politische Leitung dem Militärkommando übertragen. In beiden 
Fällen unterliegen die getroffenen Massregeln der stillschweigen- 
den oder ausdrücklichen Billigung des Parlaments. 
IV. England”. 
Das englische Staatsrecht kennt nur die Ausserkraftsetzung 
gewisser Gesetze in Kriegszeiten, so z. B. der Habeas-Korpus- 
Akte. Durch das Martial Law kann die Ergänzung und Er- 
setzung der Zivilgesetze durch Militärgerichte in dem vom Feinde 
bedrohten Gebiete angeordnet werden. Die Verfügung steht dem 
kommandierenden General zu. Ferner kann die Militärkom- 
mandostelle neue Normen erlassen und neue, dem common law 
unbekannte Tatbestände von Delikten schaffen, Polizeiverord- 
nungen verkünden, Haussuchungen anordnen und sonstige für 
notwendig erachtete Polizeimassregeln vorkehren. 
Alle von Militär- oder anderen Personen infolge des Stand- 
rechts in Vollzug gesetzten Massnahmen unterliegen der nach- 
träglichen Beurteilung durch die ordentlichen Gerichte und müssen 
durch eine Indemnity Act nachträglich gutgeheissen werden. 
6 MARQUARDSEN „Handb. d. öffentl. Rechts“ IV!, 7 S. 186 u. 9. 
? MARQUARDSEN „Handb. d. öffentl. Rechts“ IV? S. 273; HATSCHEK 
„Englisches Staatsrecht“ III S. 510; Gweıst „Englisches Verwaltungsrecht“ 
IS. 276.
	        
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