Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 25 (25)

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„Aus Ziffer 16 des Artikel 1 ist die „Erpressung“ ausgeschieden. 
Dieselbe ist statt dessen in Ziffer 17 aufgenommen und damit 
der Klausel der Strafbarkeit nach beiden Gesetzgebungen unter- 
worfen worden. Es ist dies geschehen, weil dem spanischen 
Recht ein unserer „Erpressung“ genauer entsprechendes, in allen 
Fällen strafbares Reat nicht eigen ist. Als entsprechendste 
Wiedergabe des Begriffs der Erpressung ist im spanischen Texte 
gewählt worden: exaccion con violencia 6 amenazas (etwa Ab- 
nötigung mit Gewalt oder Drohungen). “ Um die Beispiele aus 
den einzelnen Bemerkungen zu den Auslieferungsverträgen nicht zu 
sehr zu häufen 6, seinur noch auf die Denkschriftzudem deutsch- 
brasilianischen Vertrage von 1877 hingewiesen, die zu 
Ziffer 7 des Verbrechenskatalogs folgendes bemerkt®?: „Ziffer 
7 trägt der Verschiedenheit Rechnung, welche hinsichtlich der 
Begriffe von Raub und Diebstahl zwischen dem deutschen und 
dem brasilianischen Strafgesetzbuch besteht. Nach dem letzteren 
ist „roubo“ der Diebstahl „mit Anwendung von Gewalt gegen 
die Person oder gegen Sachen“; er umfasst — mit anderen 
Worten — den Raub und den mit Gewalt gegen Sachen (mit 
Zerstörung von Hindernissen, äussere oder innere Erbrechungen) 
begangenen Diebstahl. Der einfache Diebstahl, welcher auch 
leichtere Fälle umfasst, wurde brasilianischerseits als zur Be- 
gründung einer Auslieferung nicht geeignet erachtet. Die vor- 
liegende Fassung begreift dementsprechend den Raub und die 
Hauptfälle des gewaltsamen Diebstahls.“ Damit findet der 
eigentümlich verklausulierte Text im Vertrage seine Erklärung "°, 
Es lag wieder einer der Fälle vor, in denen es schwierig war, 
e8 Man kann geradezu allgemein auf die deutschen Denkschriften zu den 
Reichsverträgen verweisen. Beweismaterial findet sich in ihnen auf Schritt 
und Tritt. 
.  % Denkschrift in den Stenographischen Berichten über die Verhand- 
lungen des deutschen Reichstages, 3. Legislaturperiode, II. Session 1878, 
Bd. 3 Aktenstück Nr. 39. 
” Siehe diesen unten Ziffer 28.
	        
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