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Diese Beispiele, die wiederum die Verallgemeinerung zu
einem Prinzip gestatten, zeigen den grundlegenden Gedanken
der deutschen Reichsverträge, dass jeder Auslieferungsfall ein
Delikt namhaft machen muss, welches beiderseits strafbar ist,
und wo eine besondere Strafhöhe vorausgesetzt wird, ihr nach
der beiderseitigen Gesetzgebung entspricht 8. Grade dieses
letztere Moment, dass man fürsorglich ein Strafenminimum fest-
setzt und eine gewisse, auf beiden Seiten nachweisbare deliktische
Schwere verlangt, verdient Beachtung. Ist auch der Rahmen
der auslieferungsfähigen Reate allmählich sehr weit geworden, ist
auch das Mindeststrafmass, das man für die Auslieferung vor-
aussetzt, heute recht gering, so will man doch unter dieses Mass
in keinem Falle hinuntergehen. Man legt entscheidendes Ge-
wicht darauf, dass wenigstens dieses vorhanden ist, und fordert
zugleich, dass die Beurteilung beiderseitig eine übereinstimmende
ist. So beherrscht die Klausel das gesamte Detail der Aus-
legung und Anwendung unserer Verträge.
27. Der Nachweis solcher einzelnen Bestimmungen, in denen
die Klausel bis an die Oberfläche des Vertrages durchdrang,
lässt sich vermehren. Immer aber sind es Fälle, in denen ihre
ausdrückliche Einfügung unumgänglich war, und grade diese Be-
obachtung gestattet es, Rückschlüsse auf ihre Wirksamkeit für
das Ganze des Vertrages zu ziehen. Dahin gehört auch die
Einfügung der Klausel bei der Vereinbarung der Auslieferungs-
pflicht für den Versuch der in der Liste genannten Verbre-
chen und die Teilnahme an ihnen. In dem deutsch-
belgischen Vertrage von 1874 lautet Artikel 2:
88 Abweichend scheint die Auffassung der italienischen Praxis. Nach
TRAVAGLIA 8. 448 sind im italienischen „Justizministerium bei Gelegenheit
der Unterhandlungen sehr verschiedene Ansichten vertreten worden, wenn
auch in neuerer Zeit das einfachere und bequemere System, sich ausschliess-
lich an die Gesetze des requirierenden Staates zu halten, die Oberhand zu
gewinnen scheint“. Unter den hierfür angeführten Verträgen befindet sich
der deutsche nicht. Von BıtLLoTs Ausführung in der gegenwärtigen Frage