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rungsverträgen nur Sittlichkeitsdelikte genannt, die auch im Ver-
suchsstadium der Auslieferung Raum geben sollen®®, 1869 ist
dagegen die Auslieferungspflicht in den Verträgen Bayerns
mit Russland vom 26./14. Februar 1869 und Hessens mit
Russland vom 15./3. November 1869, und in dem Vertrage
zwischen Bayern und Frankreich vom 29. November
1869 allgemein festgelegt worden ®. Während die beiden russi-
schen Verträge sich über die Strafbarkeitsvoraussetzungen für
den Versuch nicht äussern, vielmehr schlechthin Auslieferung
der Verbrechen des Katalogs „sans exclure les cas de partici-
pation et de tentative — einschliesslich der Fälle der Teilnahme
und des Versuchs“ vereinbaren und damit die Beurteilung des
Versuchs den gleichen Grundsätzen wie die vollendeten Ver-
brechen unterstellen, hat der bayrisch-französische
Vertrag für den Versuch eine besondere Regel:
„Die erwähnten Reate begreifen] „Sont comprises dans les qualifica-
auch die Fälle des Versuches be-|tions prec&dentes les tentatives de
züglich aller nach der Gesetz-|tous les faits punis comme
gebung des die Auslieferunglcrimes par, la legislation du
begehrenden Landes als Ver-|pays reclamant et celle des delits
brechen bestraften Handlungen |de vol, escroquerie et extorsion.“
und bezüglich der Vergehen des Dieb-
stahls, des Betrugs und der Erpres-
sungen in sich.“
Es soll hier von einer Erörterung, inwieweit etwa der Schluss-
absatz des gleichen Art. 2 auf diese Fassung modifizierend einwirkt,
8° In den Verträgen mit Frankreich. Für dieses Land ist es cha-
rakteristisch, dass in seinen Verträgen bis 1869 nur die tentative de meurtre
in den Verträgen mit England und Amerika und die tentative d’attentat
ä la pudeur avec violence vorgesehen waren, die letztere in der‘ Mehrzahl
aller Konventionen. Vgl. BEAUCHET p. 155. Danach ist METTGENBERG,
Attentatsklausel 8. 99 zu berichtigen.
9 Regierungsblatt für das Königreich Bayern 1869 S. 769; OLSHAUSEN
Auslieferungsverträge S. 228. Grossherzoglich hessisches Regierungsblatt
1869 S. 53; OLSHAUSEN, Auslieferungsverträge S. 236. Regierungsblatt für
das Königreich Bayern 1869 8. 2281; OLSHAUSEN, Auslieferungsverträge
S. 151.