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komplizierter Form bringt. Aus ähnlichen Gründen wurde auch
schon in den früheren Kapiteln die Schweiz nicht näher be-
handelt.
Kapitel V.
Geschichte des Wahlzensus in den Vereinigten Staaten von
Nordamerika und den südafrikanischen Burenstaaten?®.
I. Periode des Staatsbürgerzensus.
1) Gestaltung des Wahlzensusunter dem Ein-
flusse der Naturrechtsidee.
Behalten wir bei der Darstellung der Zensusgeschichte in
außereuropäischen Staaten die frühere Benennung der Unter-
perioden bei, so sind sie hier selbstverständlich cum grano salis
zu verstehen und nur für die praktische Gestaltung maßgebend.
Solange nämlich in der Jugend der außereuropäischen Kolo-
nien noch Land nach Bedürfnis zur Verfügung stand und so
nur der Fleiß allein die Voraussetzung des Besitzes bildete,
tinden wir ın Amerika wie in Afrika einen Zensus, der stark
an denjenigen der Naturrechtsperiode in Europa anklingt.
In den Vereinigten Staaten übernahm man so den englischen
Naturrechtszensus in seiner ganzen bunten Mannigfaltigkeit:
Einige Kolonien, wie Connecticut und Massachusetts behalten den
englischen Grafschaftszensus von 40 sh. Grundreinertrag oder
40 £ Besitz bei”, andere wie Virginien und Rhode-Island er-
teilen nach Muster des englischen Städtezensus allen freemen
2% Die Australischen Kolonien zeigen genau den Entwicklungsgang
des englischen Wahlzensus und scheiden deshalb aus unserer Betrachtung
aus. Vgl. DOERKES-BOPPARD, Verfassungsgeschichte der Australischen Kolo-
nien Münch. 1903.
270 Connecticut Charter 1662; Massachusetts Charters 1628 und 1692;
vgl. Buss, Das Bundesstaatsrecht der Vereinigten Staaten Nordamerikas,
Karlsruhe 1844 S. 32, 40.