Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 32 (32)

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bleibsel zerstört. In der absoluten Monarchie am Ende des 18. Jahr- 
hunderts lag die Regierung fast vollkommen in den Händen der 
Berufsbeamten. Nach den Anschauungen der damaligen Zeit ver- 
band man mit dem Gedanken einer verwaltenden Tätigkeit 
ım Staate ohne weiteres den Gedanken einer Beamtentätig- 
keit. Nun begann die Reform, mittels deren nıan die bisher Re- 
gierten zur Teilnahme an der Regierung heranziehen wollte. Ich 
sehe zunächst von der Tätigkeit in den parlamentarisch gearteten 
Kollegien der kommunalen Verbände ab und spreche von der ver- 
waltenden Tätigkeit im engeren Sinne des Wortes. Wollte man 
zu dieser verwaltenden Tätigkeit die Regierten mit herbeiziehen, 
so lief das nach damaliger Vorstellung darauf hinaus, daß man 
Angehörige der bisher regierten Schichten mit einer Beamten- 
tätigkeit betraute und sie unter die Beamten einreihte. Man ver- 
ziehtete nur auf die Berufsvorbildung und auf die Berufsmäßig- 
keit der Tätigkeit und ließ die zur Mitregierung herangezogenen 
Regierten deshalb in der Regel unbesoldet. Es bestand keine 
Veranlassung, bei der Heranziehung der bisher Regierten zur 
regierenden Beamtentätigkeit andere Eigenschaften der gewohnten 
Stellung des Beamten zu beseitigen. So mußte es dahin kommen, 
daß sowohl vom Standpunkte der Rechtswissenschaft aus wie ın 
der populären Vorstellung der mit verwaltender Tätigkeit im Staate 
oder im kommunalen Verbande betraute Träger eines Ehrenamts 
als ein Beamter im vollen Sinne des Wortes angesehen wird. Die 
Beamten in den monarchischen deutschen Staaten sind heutzutage 
teils Berufsbeamte, teils Ehrenbeamte. 
Eine vollkommen andere ist die Entwicklung in den Bundes- 
staaten Hamburg und Lübeck gewesen. Hamburg und Lübeck 
haben sich seit dem Mittelalter als städtische Gemeinwesen stetig 
weiter entwickelt. Nur ganz vorübergehend während der Fran- 
zosenzeit, im Anfange des 19. Jahrhunderts, ist diese Entwicklung 
durch ein Intermezzo monarchischer Herrschaft unterbrochen wor-
	        
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