Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 32 (32)

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gleichwertig sind“. Aus dieser Parität schließt man: „Wenn 
ein Reichs- und ein Landesgesetz sich widersprechen und eine 
Harmonie mittels der juristischen Interpretationskunst nicht herbei- 
geführt werden kann, so gilt nach bekannter Regel die Vorschrift 
des jüngeren Gesetzes“ ® oder mit anderen Worten: „Wenn Reichs- 
gesetze mit Landesgesetzen kollidieren, so gilt genau das gleiche 
wie wenn Reichsgesetze mit Reichsgesetzen oder Landesgesetze mit 
Landesgesetzen kollidieren, d. h. das spätere Gesetz geht im all- 
gemeinen dem früheren vor“ *. 
Dabei geht die herrschende Lehre im großen und ganzen von 
der Voraussetzung aus, daß lteichs- und Landesgesetze Normen 
derselben Autorität seien. So lehrt JELLINEK. „daß die Per- 
sönlichkeit des Gesetzgebers im Reiche sowohl als im Lande die- 
selbe ist“5®; und SPIEGEL stellt fest: „Um so mehr muß man 
sich für die Gleichwertigkeit von Reichs- und Landesgesetzen und 
infolgedessen für die Derogierbarkeit des einen Gesetzes durch das 
andere entscheiden, wenn man Reichgesetze und Landesgesetze in 
gleicher Weise als Staats gesetze ansieht“. Aber auch wenn 
man die Identität des Reichs- mit dem Landesgesetzgeber in Ab- 
rede stellt, glaubt man dennoch zu dem gleichen Resultate der 
Parität und gegenseitigen Derogierbarkeit beider Arten von Norm 
gelangen zu müssen, wie z. B. PRAZAK ', so daß die Geltung der 
Interpretationsregel: lex posterior derogat priori im Verhältnis 
zwischen Reichs- und Landesgesetz in keinerlei Abhängigkeit von 
der Frage steht, ob es sich dabei um Normen der gleichen oder 
zweier verschiedener Autoritäten handelt. 
Auffallend ist, daß die herrschende Lehre trotz dieser ihrer 
—— 
  
% SPIEGEL, Artikel „Länder“ im Oesterr. Staatswörterbuch von MISCH- 
LER und ULBRICH. III. Bd. 2. Aufl. S. 419. 
3 JELLINEK, 4.2.0. S. 36. 
* SPIEGEL a. a.0. 8. 419. Vgl. auch: HAUKE, Grundriß des Verfassungs- 
rechtes, Leipzig 1905 S. 101. 
5SA.a. ©. S. 32. eA.a. 8. 419. 
’ Vgl. SPIEGEL a. a. O. S. 419.
	        
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