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der Domänen, über die Verpflichtungen des Domänenfiskus aus seiner Stel-
lung als Grundherr, über die Bauten und die Meliorationen auf Domänen.
Ferner enthält es statistische Angaben nach dem Staatshaushaltsetat für
das Etatsjahr 1913, einen (wohl kürzungsfähigen) Abschnitt über das Stem-
pelwesen und eine genaue Nachweisung von sämtlichen Domänen des
preußischen Staates und deren Pachtverhältnissen nach dem Stande vom
1. Juli 1913. Die wichtigeren Bestimmungen sind teils im Texte, teils als
Anlagen wörtlich aufgenommen, die weniger wichtigen meist nur ihrem
Hauptinhalte nach angegeben. Die „Allgemeinen Bedingungen für die Ver-
pachtung der Königlich Preußischen Domänen“ vom 1. März 1900 sind ein-
gehend und zweckentsprechend erläutert. Bei allen Bestimmungen sind
ihre geschichtliche Entwicklung und ihr Zweck, ohne deren Kenntnis eine
verständnisvolle Verwaltung nicht möglich ist, in gebotener Kürze dargelegt.
Das Werk ist seiner nächsten Aufgabe, ein Ratgeber für die Praxis in
allen Fragen auf dem umfangreichen Gebiete der Domänenverwaltung zu
sein, bereits in vier Auflagen durch drei Jahrzehnte hindurch gerecht ge-
worden und wird es auch in seiner neuen Gestalt werden. Darüber hinaus
ist es geeignet, auch dem Unbeteiligten ein gutes Bild davon zu geben,
wie die preußische Verwaltung auf diesem wichtigen Gebiete mit Erfolg
bestrebt ist, durch ihre Maßnahmen der fortschreitenden Entwicklung überall
und jederzeit zu genügen. Frormann.
August Seraphim, Prof. Dr., Direktor des Stadtarchivs: AUGUST WILHELM
HEIDEMANN, Oberbürgermeister von Königsberg i. Pr. Ein Lebens-
bild. (Haupttitel: 1813—1913. Zur Jahrhundertfeier der
Erhebung Preußens. Festschrift der Stadt Königsberg i. Pr.).
Königsberg i. Pr., Ferd. Beyers Buchhandlung (Thomas u. Opper-
mann) 1913. 172 +LVIIS M. 5.—.
Unter den zahlreichen Schriftblüten, die das verflossene Jahr in seiner
Festesstimmung streute, wollen einzelne mit objektivem Maße gemessen
sein; sie beanspruchen dauernden Wert. So dieses Buch, das uns ein Stück
Verwaltungsgeschichte nahe bringt, eingebettet in die Lebensgeschichte
eines Mannes, der zu seinem Teile mitbauen durfte, wo die Grundlagen des
Staates neu gerichtet wurden. In der Unrast der Zeit hat sich sein Leben
rasch verbraucht. HEIDEMANN ist am 30. Juli 1773 in Stargard (Pommern)
geboren, er besuchte das Collegium Groningianum seiner Vaterstadt (vgl.
über die Anstalt meine „Frühzeit der Bürgerkunde“ 1913 S. 90), bezog 1792
die Universität Halle und doktorierte hier (1799), wahrscheinlich unter KLEIN,
mit einem Thema de conatu delinquendi. Besondere Anregungen mag die
Studienzeit für die Gestaltung des künftigen Lebens gegeben haben; sie
lassen sich im einzelnen aber nicht nachweisen. Schon im Jahre 1802
finden wir HEIDEMAnN als Professor an der Universität Königsberg. Bei
Archiv des öffentlichen Rechts. XXXII 1/2. 23