Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 32 (32)

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der Domänen, über die Verpflichtungen des Domänenfiskus aus seiner Stel- 
lung als Grundherr, über die Bauten und die Meliorationen auf Domänen. 
Ferner enthält es statistische Angaben nach dem Staatshaushaltsetat für 
das Etatsjahr 1913, einen (wohl kürzungsfähigen) Abschnitt über das Stem- 
pelwesen und eine genaue Nachweisung von sämtlichen Domänen des 
preußischen Staates und deren Pachtverhältnissen nach dem Stande vom 
1. Juli 1913. Die wichtigeren Bestimmungen sind teils im Texte, teils als 
Anlagen wörtlich aufgenommen, die weniger wichtigen meist nur ihrem 
Hauptinhalte nach angegeben. Die „Allgemeinen Bedingungen für die Ver- 
pachtung der Königlich Preußischen Domänen“ vom 1. März 1900 sind ein- 
gehend und zweckentsprechend erläutert. Bei allen Bestimmungen sind 
ihre geschichtliche Entwicklung und ihr Zweck, ohne deren Kenntnis eine 
verständnisvolle Verwaltung nicht möglich ist, in gebotener Kürze dargelegt. 
Das Werk ist seiner nächsten Aufgabe, ein Ratgeber für die Praxis in 
allen Fragen auf dem umfangreichen Gebiete der Domänenverwaltung zu 
sein, bereits in vier Auflagen durch drei Jahrzehnte hindurch gerecht ge- 
worden und wird es auch in seiner neuen Gestalt werden. Darüber hinaus 
ist es geeignet, auch dem Unbeteiligten ein gutes Bild davon zu geben, 
wie die preußische Verwaltung auf diesem wichtigen Gebiete mit Erfolg 
bestrebt ist, durch ihre Maßnahmen der fortschreitenden Entwicklung überall 
und jederzeit zu genügen. Frormann. 
August Seraphim, Prof. Dr., Direktor des Stadtarchivs: AUGUST WILHELM 
HEIDEMANN, Oberbürgermeister von Königsberg i. Pr. Ein Lebens- 
bild. (Haupttitel: 1813—1913. Zur Jahrhundertfeier der 
Erhebung Preußens. Festschrift der Stadt Königsberg i. Pr.). 
Königsberg i. Pr., Ferd. Beyers Buchhandlung (Thomas u. Opper- 
mann) 1913. 172 +LVIIS M. 5.—. 
Unter den zahlreichen Schriftblüten, die das verflossene Jahr in seiner 
Festesstimmung streute, wollen einzelne mit objektivem Maße gemessen 
sein; sie beanspruchen dauernden Wert. So dieses Buch, das uns ein Stück 
Verwaltungsgeschichte nahe bringt, eingebettet in die Lebensgeschichte 
eines Mannes, der zu seinem Teile mitbauen durfte, wo die Grundlagen des 
Staates neu gerichtet wurden. In der Unrast der Zeit hat sich sein Leben 
rasch verbraucht. HEIDEMANN ist am 30. Juli 1773 in Stargard (Pommern) 
geboren, er besuchte das Collegium Groningianum seiner Vaterstadt (vgl. 
über die Anstalt meine „Frühzeit der Bürgerkunde“ 1913 S. 90), bezog 1792 
die Universität Halle und doktorierte hier (1799), wahrscheinlich unter KLEIN, 
mit einem Thema de conatu delinquendi. Besondere Anregungen mag die 
Studienzeit für die Gestaltung des künftigen Lebens gegeben haben; sie 
lassen sich im einzelnen aber nicht nachweisen. Schon im Jahre 1802 
finden wir HEIDEMAnN als Professor an der Universität Königsberg. Bei 
Archiv des öffentlichen Rechts. XXXII 1/2. 23
	        
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