Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 32 (32)

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Aufsätze. 
Ueber den Begriff des Verwaltungszwangs- 
verfahrens und die Zwangsmittel der Polizei. 
Von 
Gerichtsassessor Dr. LUDWIG MAYER, Straßburg ı. Els. 
[Schluß.) 
II. Teil. 
Die Zwangsmittel der Polizei 
zur Beseitigung rechts- und ordnungswidriger Zustände. 
S 8. 
I. Allgemeines. 
Im ersten Teil wurde der Begriff des Verwaltungszwangsver- 
fahrens im materiellen Sinne dahin festgestellt, daß dieser Begriff 
ein Verfahren bedeutet, welches der gewaltsamen Durchführung 
des Inhaltes eines Verwaltungsbefehls an die Untertanen dient, 
nachdem der Befehl nicht beachtet worden ist. Zum Verwaltungs- 
zwangsverfahren gehört auch die Durchführung von Finanzbefehlen. 
Hier soll nun von der Art und Weise der Durchführung von 
Finanzbefehlen nicht die Rede sein, vielmehr nur von den Zwangs- 
Archiv des öffentlichen Rechts. XXXII. 5/4. 23
	        
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