Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 32 (32)

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als vielmehr mit dem Notrecht zusammenhängt, zu große Ab- 
schweifungen veranlassen !?. 
Da das Thema auf die Untersuchung der parlamentari- 
schen Disziplin beschränkt ist, so ist kurz über das, was hier 
unter Parlament verstanden wird, zu sprechen. Gemeint ist das 
unmittelbar auf Grund der Verfassung die Vertretung eines Staats- 
volks bildende Organ, dessen wesentliche Aufgabe die Mitwirkung 
bei der Legislative ist. Daher scheiden aus analoge Erscheinun- 
gen, die 
1. nicht unmittelbar auf der Verfassung beruhen. wie 
Kreis- und Provinziallandtage, Stadtverordnetenversammlungen '?; 
2. nicht zur Vertretung eines Staatsvolks bestimmt sind. 
Dahin gehören die beiden Kammern von Elsaß-Lothringen. Denn 
auch heut noch ist das Reichsland kein Staat, so sehr es sich 
dem Typus des Staats nähert!*. Indes wäre es, da die beiden 
Kammern genau die gleiche Stellung haben wie Staatsparlamente, 
formalistisch, von ihnen, dem jüngsten Parlamentarismus im Reich, 
absehen zu wollen. — Die Rechtslage ist hier insoweit dieselbe, 
wie in den österreichischen Königreichen und Ländern. Sie ge- 
hören, wie Elsaß-Lothringen, zu dem von JELLINEK'® aufgedeck- 
ten Begriff des Landes, einer Zwischenstufe zwischen höherem 
Kommunalverband und Staat. Auch sie wären daher vollständig 
in den Kreis der Betrachtungen einzubeziehen'®; 
12 Einen Teil der Arbeit hat auf diesem Gebiete bereits KoLLER ge- 
leistet, 
13 Mittelbar können sie auf der Verf. beruhen; vgl. pr. VU. 105; 
vgl. ferner KoLLER 19; LASKER am 3. IV. 1868, RT. StenBer. 86 1. i. £. 
14 S, statt aller LABAnD, Das Staatsrecht des Deutschen Reiches, 5. Aufl. 
1911 (zit. LABAnD I usw.) Bd. I 232 fl. Um auch die neueste Literatur zu 
nennen: SCHOENBORN JOeffR. VI 250 ffl.;, dagegen NELTE ArchOeffR. 30 
bes. 73/4. 
15 Staatsfragmente (i. d. Heidelberger Festgabe f. Großherzog Friedrich 
von Baden 1896) 274, 285 ff.; allgStL. 632/44. 
18 Dem Verfasser ist jedoch nur die Benutzung der GO. d. Landtages 
f. d. Erzherzogtum unter der Enns möglich gewesen. Seine Disziplinar-
	        
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