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des Landes bald nach Rückkehr der angestammten landesherrlichen
Familie nicht mehr gerecht. Immerhin dauerte es bei der un-
iiberwindlichen Abneigung des restaurierten, bereits 70 jährigen
Kurfürsten Wilhelm I. noch eine ganze Reihe von ‚Jahren, bis es
zu einer grundlegenden Umgestaltung der Behördenorganisation
kam. Bald nach der am 27. Februar 1821 erfolgten Thron-
besteigung Wilhelm II. kam es mit einer geradezu überraschenden
Schnelligkeit zu der grundlegenden, ausgezeichneten Neuorgani-
sation des ganzen kurhessischen Staatswesens durch das mehr-
erwähnte Edikt vom 29. Juni 1821. Wie uns LOTZ a. a. O. mit-
teilt, ist dies auffallend rasche Zustandekommen der Neuorgani-
sation des Kurstaates nur so zu erklären, daß der Kurfürst. der
an ihr ein ungemeines persönliches Interesse nahm, an die Spitze
der Kommission für die Neugestaltung der Landesverwaltung
eine Persönlichkeit berufen hatte, die, ein ausgezeichneter Kopf,
bereits seit Jahren Material für die geplante Arbeit gesammelt
hatte, es war dies der Oberappellationsrat KRAFFT. Vorbildlich
und maßgebend waren die preußischen Verwaltungseinrichtungen,
verkleinert und zurückgeführt naturgemäß nach dem Maßstabe
der Bedürfnisse des viel kleineren Landes. Das führte aber nie
zu einer sklavischen Nachahmung des preußischen Vorbildes, viel-
mehr bleibt, soweit als irgend möglich der geschichtliche Zu-
sammenhang mit den althessischen Behörden und Einrichtungen
stets gewahrt.
Leider sind irgendwelche Akten über die der Einführung des
Ediktes vorausgehenden Arbeiten und Verhandlungen der Kom-
mission weder bei der Casseler Regierung noch im Marburger
Staatsarchiv, noch ım Berliner Gebeimen Staatsarchiv vorhanden.
LoTZ sprieht daher wohl mit Recht die Vermutung aus, daß die
Akten Privateigentum von KRAFFT gewesen und mit seinem Ab-
leben verschwunden seien.
Das Edikt verschmolz, darin besteht eins seiner wesentlich-
sten, wenn nicht überhaupt sein Hauptverdienst, die ruta cäsa