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Regierung, in die Abteilung für Domänen, Forsten und direkte
Steuern umgewandelt.
An Stelle der Oberzolldirektion trat die Provinzialsteuerdirek-
tion, bis im Jahre 1908 ganz allgemein im Königreich Preußen
für die Provinzialsteuerdirektion die Amtsbezeichnung „Oberzoll-
direktion“ eingeführt wurde. Die Generalkasse wurde Regierungs-
hauptkasse, das Bergwesen wurde dem Öberbergamt Klausthal un-
terstellt.
Dem Finanzminister war teils beigegeben teils unterstellt die
Oberforstdirektion unter Leitung eines Landforstmeisters.
In technisch-forstwirtschaftlichen Angelegenheiten war seine Stel-
lung durchaus selbständig. in finanziellen Forstsachen war er da-
gegen als vortragender Rat im Finanzministerium dessen Leiter
unterstellt. Der Oberforstdirektion lag ob: Die Leitung des ge-
samten Forst-, Jagd- und Fischereibetriebes, namentlich die Auf-
sicht über die Messung, Kartierung und Beschreibung der Forste,
die Disziplin der Beamtenverhältnisse, sowie die höhere Leitung
der Forstlehranstalten. Unter der Oberforstdirektion führte in
jeder Provinz die Oberaufsicht über die Forsten ein Oberforst-
meister, der in der Hauptstadt wohnend zugleich die Vorträge in
der Finanzkammer über die finanziellen Forstsachen hielt.
Unter der Oberaufsicht des Oberforstmeisters der Provinz
hatten die Verwaltung der Forsten, Jagden und Fischereien für
Jeden der etwa 23, also seiner Größe nach etwa sich mit einem
Landkreise deckenden Forstdistrikte ein Forstinspektor, ein Forst-
verwalter für das Rechnungswesen und unter jedem Forstinspektor
wieder je nach der Größe seines Reviers ein oder mehrere Ober-
förster. Unter dem Oberförster standen als unmittelbare Wald-
schutzbeamte die Förster. Die wichtigeren rein technischen Forst-
angelegenheiten wurden vom Forstinspektor, deu Forstverwalter
und den Oberförstern in gemeinschaftlichen Sitzungen des „Forst-
amts*“ erledigt.