Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 32 (32)

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Regierung, in die Abteilung für Domänen, Forsten und direkte 
Steuern umgewandelt. 
An Stelle der Oberzolldirektion trat die Provinzialsteuerdirek- 
tion, bis im Jahre 1908 ganz allgemein im Königreich Preußen 
für die Provinzialsteuerdirektion die Amtsbezeichnung „Oberzoll- 
direktion“ eingeführt wurde. Die Generalkasse wurde Regierungs- 
hauptkasse, das Bergwesen wurde dem Öberbergamt Klausthal un- 
terstellt. 
Dem Finanzminister war teils beigegeben teils unterstellt die 
Oberforstdirektion unter Leitung eines Landforstmeisters. 
In technisch-forstwirtschaftlichen Angelegenheiten war seine Stel- 
lung durchaus selbständig. in finanziellen Forstsachen war er da- 
gegen als vortragender Rat im Finanzministerium dessen Leiter 
unterstellt. Der Oberforstdirektion lag ob: Die Leitung des ge- 
samten Forst-, Jagd- und Fischereibetriebes, namentlich die Auf- 
sicht über die Messung, Kartierung und Beschreibung der Forste, 
die Disziplin der Beamtenverhältnisse, sowie die höhere Leitung 
der Forstlehranstalten. Unter der Oberforstdirektion führte in 
jeder Provinz die Oberaufsicht über die Forsten ein Oberforst- 
meister, der in der Hauptstadt wohnend zugleich die Vorträge in 
der Finanzkammer über die finanziellen Forstsachen hielt. 
Unter der Oberaufsicht des Oberforstmeisters der Provinz 
hatten die Verwaltung der Forsten, Jagden und Fischereien für 
Jeden der etwa 23, also seiner Größe nach etwa sich mit einem 
Landkreise deckenden Forstdistrikte ein Forstinspektor, ein Forst- 
verwalter für das Rechnungswesen und unter jedem Forstinspektor 
wieder je nach der Größe seines Reviers ein oder mehrere Ober- 
förster. Unter dem Oberförster standen als unmittelbare Wald- 
schutzbeamte die Förster. Die wichtigeren rein technischen Forst- 
angelegenheiten wurden vom Forstinspektor, deu Forstverwalter 
und den Oberförstern in gemeinschaftlichen Sitzungen des „Forst- 
amts*“ erledigt.
	        
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