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überhaupt die gewerblichen Verhältnisse des Landes die Schrift
des Verfassers: Die kurhessische Gewerbepolitik und die wirt-
schaftliche Lage des zünftigen Handwerks in Kurhessen von 1816
bis 1867, Marburg 1909 — sowie ferner die große persönliche
Abneigung des letzten Kurfürsten Friedrich Wilhelm I, der als
Mitregent bereits tatsächlich seit 1831 die oberste Regierungsge-
walt im Staate allein ausübte, gegen jede moderne industrielle
Entwicklung. Das Aufkommen einer Großindustrie suchte er, so-
weit es ihm irgend möglich war, zu unterdrücken, von dem Auf-
kommen der Fabriken befürchtete er die Revolution. Immerhin
war am Einde des Kurstaates ein sehr umfangreicher Gesetzent-
wurf den Gewerbebetrieb betr. ausgearbeitet, der dem Lande die
von allen Einsichtigen schon lange gewünschte Gewerbefreiheit
endlich bescheren sollte. Nur die Annexion des Jahres 1866 hin-
derte seine Vorlage an die Landstände und seine Annahme.
Land- und Forstwirtschaft befinden sich dagegen in einem
blühenden Zustand. Bereits im Jahre 1832 war in Kassel die
heute dort noch bestehende und ungemein segensreich wirkende
Landeskreditkasse zur Ablösung der Reallasten eingerichtet worden.
Sie schoß den pflichtigen Bauern die zur Ablösung erforderlichen
Kapitalien vor und gewährte den Landleuten zugleich gegen hy-
pothekarische Sicherheit gegen mäßige Verzinsung Darlehen bis
zu sehr kleinen Beträgen und mit einem sehr geringen Kapitals-
abtrag. Schon lange vor Preußen hatte aber das kleine Kurhessen
die Ablösungsgesetzgebung in die Hand genommen. Neben diesem
außerordentlichen Verdienst der Verwaltung war auch für einen
guten Ausbau der Landstraßen und der Wege gesorgt, die Volks-
schulbildung befand sich auf einer anerkennenswerten Höhe. Dar-
nach scheint uns das Urteil BÄHRs (das frühere Kurhessen 8. 42 ff.
über die kurhessische Verwaltung: „Sie war sich kaum bewußt,
die Aufgabe zu haben, positiv an dem Wohl des Volkes zu ar-
beiten.... Das Regieren bestand also nur in der unabweislichen
Handhabung der laufenden Geschäfte, in der polizeilichen Ueber-