Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 35 (35)

Aufsätze. 
— 
Die Anwendbarkeit der Haager und Genfer 
Abkommen im gegenwärtigen Kriege. 
Von 
ERNST ZITELMANN. 
—— 
I. 
Mehrfach hat im gegenwärtigen Kriege eine in den kriegs- 
völkerrechtlichen Verträgen vorkommende Bestimmung, die sich 
auf die Anwendbarkeit oder Verbindlichkeit dieser Verträge bezieht, 
die öffentliche Aufmerksamkeit erregt. Eine genauere Erörterung 
dieser Bestimmung — es sei erlaubt, sie der Kürze halber als 
„Allbeteiligungsklausel“ zu bezeichnen — erscheint nützlich. 
Die Klausel findet sich bereits in der Petersburger Erklärung vom 
29. Nov. 1868, dann in sämtlichen Vereinbarungen (Abkommen 
und sogenannten Erklärungen) der beiden Haager Friedens- 
tagungen, soweit sie sich auf die Kriegführung selbst, nicht bloß 
auf die Kriegserklärung oder Kriegverhütung beziehen, und in dem 
neuen Genfer Abkommen vom 6. Juli 1906, endlich auch in der 
Londoner Seerechtserklärung vom 26. Febr. 1909. Der Inhalt ist 
Archiv des öffentlichen Rechts. XXXV. 1, 1
	        
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