Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 35 (35)

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schriften finden sich vor allem in der Feldpostdienstordnung 
(FpDO.) vom 30. April 1907? und den dazu erlassenen Aus- 
führungsbestimmungen (AB. zur FpDO.) vom gleichen Tage. 
Weitere Anordnungen allgemeiner Natur bezüglich des Feldpost- 
dienstes enthalten die vom Reichspostamt in zwangloser Folge 
herausgegebenen Feldpost-Erlasse. Schließlich treffen die 
auf den Kriegsschauplätzen befindlichen zentralen Feldpostdienst- 
stellen für ihren Geschäftsbereich nach Anlaß und Bedarf Ver- 
fügungen und Anordnungen. 
Als praktische Folge der zwischen den drei im Deutschen 
Reiche bestehenden Postverwaltungen für die Feldpost geschaffenen 
Verwaltungs- und Betriebseinheit ergab sich die gemeinsame Be- 
nützung aller für den Feldpostdienst eingerichteten besonderen 
Postbetriebsstellen * und Postbeförderungsmittel. Die für den 
heimatlichen Postverkehr in Verwaltung und Betrieb bestehende 
dreifache Schranke ® ist für die deutsche Feldpost beseitigt. 
Der Zweck der Feldpostanstalten ist in $1 FpDO. 
klar ausgesprochen: „Die Feldpostanstalten sind dazu bestimmt, 
ım Interesse des Feldheeres für die schleunige und sichere Be- 
förderung der dienstlichen Sendungen, soweit sie sich zur Feld- 
postbeförderung eignen, ferner der privaten Briefe, Postkarten 
und Geldsendungen nach und von dem Heere zu sorgen und 
Zwecke der dauernden Erhaltung der Einheitlichkeit in den Bestimmungen 
über den Feldpostdienst wurden bei Eintritt der Mobilmachung des Heeres 
von der bayer. und württemb. Postverwaltung je ein bevollmächtigter Kom- 
missär (Feldpostkommissär) zum Reichspostamt in Berlin abgeordnet, die 
dort im Interesse ihrer Postverwaltungen an der Beratung und Bearbeitung 
der Feldpostangelegenheiten teilnehmen. 
® In der Kaiserlichen Genehmigung der FpDO. vom 30. April 1907 
werden Reichskanzler und Kriegsminister ermächtigt, zur FpDO. „Erläute- 
rungen zu erlassen und Abänderungen zu treffen, soweit sie nicht von 
grundsätzlicher Bedeutung sind‘. 
* D. s. Feldpost-Sammelstellen, Leitpunkte, Postverteilungs-, Postzu- 
führungs- und Postumschlagstellen; davon später. 
5 Reichs postgebiet, Postgebiet der Königreiche Bayern und Würt- 
temberg. 
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