Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 35 (35)

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dessen Anordnungen sie unbedingt Folge zu leisten haben '°. 
Die oberste Leitung des Feldpostwesens auf dem Kriegs- 
schauplatze sowie die einheitliche Regelung und Ueberwachung 
des Dienstbetriebes bei allen Feldpostanstalten liegt in der Hand 
eines Feld-Oberpostmeisters, der zum GroßenHauptquartier 
gehört und nebst zwei zu seiner Unterstützung ihm beigegebenen 
Feld-Oberpostinspektoren sowie vier für den Bürodienst be- 
stimmten Feldpostsekretären dem Generalquartiermeister zugeteilt 
ist. Dem Feld-Oberpostmeister sind alle Armee-Postdirektoren (s. das 
Folgende) und Feldpostanstalten der verschiedenen Kriegsschau- 
plätze unterstellt. Zugleich führt er die ÖOberleitung über das 
im Großen Hauptquartier errichtete Feldpostamt. 
Innerhalb des Bereiches jeder Armee unterstehen die in dem 
betreffenden Armeeverbande befindlichen Feldpostanstalten einem 
Armeepostdirektor, der neben der Oberleitung der Feld- 
postexpedition des betreffenden Armeeoberkommandos den Betrieb 
dieser Feldpostanstalten zu beaufsichtigen hat. Ihm sind zu Auf- 
sichtszwecken, insbesondere zur Bereisung der Etappenstraßen, zur 
Einrichtung und Ueberwachung des Postbetriebes drei Armee- 
postinspektoren'’ zugewiesen. Außerdem erhielt der Armee- 
postdirektor zu seiner Unterstützung bei den Büro- und Rechnungs- 
arbeiten und zur Besorgung des Postdienstes bei den Feldpost- 
stationen, deren Einrichtung nach dem eintretenden Bedarf ihm 
obliegt, für die ersten Bedürfnisse dreißig Feldpostsekretäre und 
zwanzig Feldpostschaffner zur Verfügung gestellt. Auch ist ihm 
das Postpferde- und Wagendepot '® unterstellt, für dessen recht- 
ıe Vgl. $ 13 Abs. 1 FpDO. — Wegen der Vorbehalte zugunsten der 
bayer. und württemb. Postverwaltung s. o. Fußnote 2. 
1? Diese Normalzahl wurde bei der wachsenden Geschäftslast der Zen- 
tral-Feldpostdienststellen auf den Kriegsschauplätzen bald überschritten. 
8 Ebenso der nachträglich aus den Kraftwagen der Feldpostanstalten 
der betreffenden Armee gebildete Postkraftwagenpark, wenigstens was die 
Verwendung der Post-(Last- und Personen-)Kraftwagen betrifft. Im 
übrigen, besonders in technischer und disziplinärer Hinsicht, steht dieser
	        
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