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dessen Anordnungen sie unbedingt Folge zu leisten haben '°.
Die oberste Leitung des Feldpostwesens auf dem Kriegs-
schauplatze sowie die einheitliche Regelung und Ueberwachung
des Dienstbetriebes bei allen Feldpostanstalten liegt in der Hand
eines Feld-Oberpostmeisters, der zum GroßenHauptquartier
gehört und nebst zwei zu seiner Unterstützung ihm beigegebenen
Feld-Oberpostinspektoren sowie vier für den Bürodienst be-
stimmten Feldpostsekretären dem Generalquartiermeister zugeteilt
ist. Dem Feld-Oberpostmeister sind alle Armee-Postdirektoren (s. das
Folgende) und Feldpostanstalten der verschiedenen Kriegsschau-
plätze unterstellt. Zugleich führt er die ÖOberleitung über das
im Großen Hauptquartier errichtete Feldpostamt.
Innerhalb des Bereiches jeder Armee unterstehen die in dem
betreffenden Armeeverbande befindlichen Feldpostanstalten einem
Armeepostdirektor, der neben der Oberleitung der Feld-
postexpedition des betreffenden Armeeoberkommandos den Betrieb
dieser Feldpostanstalten zu beaufsichtigen hat. Ihm sind zu Auf-
sichtszwecken, insbesondere zur Bereisung der Etappenstraßen, zur
Einrichtung und Ueberwachung des Postbetriebes drei Armee-
postinspektoren'’ zugewiesen. Außerdem erhielt der Armee-
postdirektor zu seiner Unterstützung bei den Büro- und Rechnungs-
arbeiten und zur Besorgung des Postdienstes bei den Feldpost-
stationen, deren Einrichtung nach dem eintretenden Bedarf ihm
obliegt, für die ersten Bedürfnisse dreißig Feldpostsekretäre und
zwanzig Feldpostschaffner zur Verfügung gestellt. Auch ist ihm
das Postpferde- und Wagendepot '® unterstellt, für dessen recht-
ıe Vgl. $ 13 Abs. 1 FpDO. — Wegen der Vorbehalte zugunsten der
bayer. und württemb. Postverwaltung s. o. Fußnote 2.
1? Diese Normalzahl wurde bei der wachsenden Geschäftslast der Zen-
tral-Feldpostdienststellen auf den Kriegsschauplätzen bald überschritten.
8 Ebenso der nachträglich aus den Kraftwagen der Feldpostanstalten
der betreffenden Armee gebildete Postkraftwagenpark, wenigstens was die
Verwendung der Post-(Last- und Personen-)Kraftwagen betrifft. Im
übrigen, besonders in technischer und disziplinärer Hinsicht, steht dieser