Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 35 (35)

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liefert werden. Von diesen Stellen werden die Pakete und Güter den 
jeweils zuständigen Militär-Paketdepots zugeführt, welche die 
Weiterleitung ins Feld betätigen. Uebrigens nehmen die Militär- 
Paketdepots selbst für die Angehörigen der ihrem Geschäftsbereich 
zugewiesenen Truppenteile Versandstücke bis zum Gewicht von 
»0 kg gebührenfrei an. 
Auch die Rücksendung von Privatpaketen aus dem Feldheere 
in die Heimat geschieht durch die Militärverwaltung bis zu den 
zuständigen heimatlichen Paketdepots, woselbst sie je nach Ge- 
wicht der Post oder Eisenbahn zur Weiterbeförderung übergeben 
werden. 
Ein näheres Eingehen auf die einzelnen Vorschriften dieses 
Privat-Paket- uud Privat-Güterverkehrs, der gänzlich außerhalb 
des Geschäftsbereiches der Feldpost liegt, würde den Rahmen 
dieser Darstellung überschreiten °°. 
2. Teil. Der Feldpostbetriebsdienst. 
Solange sich die mobilen Truppen der deutschen Heere 
noch innerhalb des deutschen Gebietes befanden (oder noch be- 
finden — jedoch gehören die Truppen in festen Standquartieren 
nicht hierher!) geschah (oder geschieht) die Beförderung der Feld- 
postsendungen zu und von den Feldpostanstalten tunlichst unter 
Benutzung der gewöhnlichen Postverbindungen, die indes aus An- 
laß der Veränderungen im Eisenbahnverkehr beim Eintritt der 
Mobilmachung vielfach eingeschränkt und in ihrem Gange geän- 
dert wurden °%, 
Seit dem Uebertritt der deutschen Armeen auf fremdes Gebiet 
5 Für den Paketversand an Marineangehörige gelten besondere vom 
Reichsmarineamt erlassene Vorschriften. 
Auf Militärdienst-Pakete findet dieses Verfahren der militäri- 
schen Paketbeförderung keine Anwendung. Die Militärdienstpakete bleiben 
vielmehr nach wie vor Gegenstand des Feldpostverkehrs. 
53 8. die Dienstanweisung für die Regelung des Postbeförderungsdienstes 
im Falle einer Mobilmachung.
	        
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