Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 35 (35)

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zeiten gewohnten Schnelligkeit und Regelmäßigkeit des Postver- 
kehrs der Krieg völlig veränderte Verhältnisse gebracht hat, ins- 
der Feldpostsendungen in vielem dem heimatlichen Postverkehr. — Vgl. 
darüber die kommende Ziffer 1 u. f. der Darstellung. 
Während der Marschbewegungen und an den dazwischen liegenden 
kurzen Ruhetagen mußte sich die Feldpost oftmals mit sehr einfachen 
Arbeitsräumen (ein leeres größeres Zimmer in einem Bauernhause, ein 
Schulsaal, das Sitzungszimmer eines französischen Bürgermeisteramtes, eine 
Scheuer) behelfen, wenn sie nicht wegen Kürze der Zeit, die ein Ausladen 
der Bürogeräte nicht gestattete, im Freien arbeitete. Das lange Verweilen 
im gleichen Ortsquartier, welches der gegenwärtige Stellungskrieg mit sich 
gebracht hat, gestattete eine gründlichere Einrichtung der Arbeitsräume, 
insbesondere konnten Vorkehrungen zur besseren Verteilung der zahl- 
reichen ankommenden Postsendungen für die verschiedenen Truppenteile 
und Kolonnen getroffen werden. — 
Bestimmte Dienststunden für die Feldpostanstalten zum Ver- 
kehr mit dem Militär sind nicht angesetzt. Die Diensträume einer Feld- 
postanstalt sind den Heeresangehörigen vom frühen Morgen bis spät abends 
zur Aufgabe von Feldpostsendungen geöffnet, auch zur Nachtzeit stehen 
jederzeit mehrere Postunterbeamte zur Auskunftserteilung, Postabgabe u. 
dergl. zur Verfügung. 
Nach $ 15 Abs. 4 FpDO. obliegt den Amtsvorstehern der Feldpost- 
anstalten auch die Beaufsichtigung der Landespostanstalten in dem besetz- 
ten Gebiete (Durchsuchung der Diensträume nach Geld, dienstlichen Schrift- 
stücken von militärischem Interesse, gegebenenfalls Sperrung der Räume). 
Nach meinen Erfahrungen hat das bisher noch keine bemerkenswerten Er- 
gebnisse gezeitigt. Alles Geld und die wichtigen Papiere waren vor den 
Deutschen rechtzeitig in Sicherheit gebracht worden. 
Da die Feldpost als mobile militärische Einrichtung jederzeit „auf dem 
Sprunge“ sein muß, ist auch bei längerem Verweilen in einem Ortsquartier 
von dem Amtsvorstande stets ein genauer Plan aufgestellt und dem ge- 
samten Personale bekanntgegeben, der alle Maßregeln vorsieht, welche bei 
plötzlich erteiltem militärischen Befehl zum Abrücken zu ergreifen sind, 
um bei entsprechender Arbeitsverteilung und unter dem Zusammenwirken 
des ganzen Personals die Feldpost mit Mann und Roß und Wagen in kür- 
zester Frist, insbesondere auch bei Nachtzeit, abmarschbereit zu machen; 
z. B. beim Feldpostamte des II. bayer. Armeekorps kommen hierbei 30 Per- 
sonen (6 Oberbeamte, 6 Schaffner, 8 Postillione, 8 Trainsoldaten), 10 Reit- 
pferde — für die Oberbeamten und für 4 berittene Postillione —, 4 Post- 
und 1 Gerätewagen, mit je 2 (der Gerätewagen mit 4) Pferden bespannt, 
ein Personen- und ein Lastkraftwagen mit je einem Kraftwagenführer und
	        
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