Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 35 (35)

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Verzögerungen in der Postzuführung an mobile Formationen, die 
erfahrungsgemäß häufigem Wechsel im taktischen Verbande unter- 
worfen sind, wurde vielfach die Einrichtung getroffen, daß solche 
Formationen — ohne Rücksicht auf ihre etwaige anderweitige 
Verwendung — der Feldpostanstalt desjenigen Verbandes zuge- 
teilt bleiben, zu dem sie nach der allgemeinen Kriegsgliederung 
gehören. Bei eintretender Abkommandierung zu einem anderen 
Verbande wird die Post auf Antrag der Formation nach der Feld- 
postanstalt des neuen Verbandes solange nachgesandt, bis der 
Nachsendungsantrag von der Formation widerrufen oder sonstwie 
abgeändert wird. 
Alle Feldpostsendungen, die den Empfängern im 
Felde aus irgend einem Grund nicht zugestellt werden 
können, sei es weil der Adressat sich bei der betreffenden Be- 
hörde oder Formation nicht mehr befindet oder weil er abkom- 
mandiert, verwundet, vermißt oder tot ist, müssen von dem be- 
treffenden Truppenteile oder der Behörde unter Angabe des 
Grundes der Rückgabe °” auf der unbestellbaren Feldpostsendung 
unverzögert an die zuständige Feldpostanstalt zurückgegeben wer- 
  
  
besaß, der die Feldpostbetriebsverhältnisse mit dem Maßstab des Friedens- 
postverkehrs gemessen hatte. 
Hand in Hand mit dieser Beschwerdesucht ging ein ausgiebiger Miß- 
brauch der Feldpost durch gleichzeitige oder auch häufig aufeinanderfol- 
gende Aufgabe zahlreicher Feldpostsendungen an denselben oder von dem- 
selben Heeresangehörigen. So gingen z. B. an einem Tage für einen 
Empfänger von dem gleichen Aufgabeort 25 Päckchen ein, die bei ihrem 
Umfange einen eigenen Postbeutel zu ihrer Beförderung benötigten. Bei 
einer Postanstalt wurden 184 Briefe gezählt, die eine Braut an ihren im 
Felde stehenden Bräutigam binnen Monatsfrist sandte, eine andere Braut 
brachte es im gleichen Zeitraum auf 250 Feldpostbriefe und Päckchen. 
Weiter ist es vorgekommen, daß ein schreiblustiger und schreibgewandter 
Soldat an einem Ruhetage 40 Karten und 30 Briefe, ein anderer gegen 
160 Postkarten bei der Feldpost aufgab. 
8 Den Truppenteilen ist vom Generalquartiermeister empfohlen wor- 
den, für den Vermerk des Grundes der Rückleitung unbestellbarer Feld- 
postsendungen an Gefallene die Fassung zu wählen: „Gefallen fürs Vater- 
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