Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 35 (35)

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bei den Feldpostanstalten verarbeitet (sortiert) werden, wenn das 
die Verhältnisse irgendwie zulassen. Zu diesem Zwecke fertigen 
die Feldpostanstalten nach entsprechender Vorsortierung der auf- 
gelieferten Sendungen in die Heimat auf Grund eingehender An- 
weisungen durch die Feldpost - Zentraldienststellen vor allem 
durchlaufende Briefpostbunde nach größeren deutschen Städten, 
führen insbesondere die meist umfangreiche Post für die Friedens- 
standorte der zugeteilten Behörden und Truppen den Postanstalten 
der betreffenden Garnisonsorte unmittelbar, d. h. unter Ausschal- 
tung der Verarbeitung dieser Post durch eine dazwischenliegende 
Postdienststelle, zu. Alle übrigen Sendungen, die auf diese Art 
nicht untergebracht werden können, lassen sich auf zwei Wegen 
ihrem heimatlichen Bestimmungsorte zuführen. Der nähere und 
raschere Weg geht dahin, die Sendungen bei den Feldpostan- 
stalten nach deutschen Ländern, Provinzen, Regierungsbezirken usw. 
auszuscheiden und in entsprechend überschriebenen Briefbunden 
und Postbeuteln den in den einzelnen deutschen Provinzen und 
Regierungsbezirken eingerichteten Post-Sortierstellen 
zuzuführen. Die zweite Möglichkeit besteht darin, die Sendungen, 
welche sich bei den Feldpostanstalten aus irgend welehen Gründen 
nicht verarbeiten ließen, z. B. wegen Mangels an Zeit, bei fort- 
gesetzten Märschen ohne Arbeitsgelegenheit, den sogen. Post- 
verteilungsstellen zuzuleiten, die nach Bestimmung des 
zuständigen Armeepostdirektors für die einzelnen Feldpostanstalten 
in Frage kommen. Das sind besondere Postbetriebsstellen, die an 
bestimmten größeren deutschen Postanstalten nahe der Grenze 
errichtet sind, um an Stelle der Feldpostanstalten die bei diesen 
aufgegebenen Sendungen vor ihrer Weiterleitung in die Heimat 
der erforderlichen Sortierung zu unterziehen, und sie, wie dies 
auch bei den Feldpostanstalten die Regel sein soll, dann den 
heimatlichen Sortierstellen in der oben beschriebenen 
Weise zuzuführen, woselbst alle einlaufenden Sendungen nach 
allenfalls gebotener weiterer Verarbeitung den endgültigen Be-
	        
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