— 161 —
bei den Feldpostanstalten verarbeitet (sortiert) werden, wenn das
die Verhältnisse irgendwie zulassen. Zu diesem Zwecke fertigen
die Feldpostanstalten nach entsprechender Vorsortierung der auf-
gelieferten Sendungen in die Heimat auf Grund eingehender An-
weisungen durch die Feldpost - Zentraldienststellen vor allem
durchlaufende Briefpostbunde nach größeren deutschen Städten,
führen insbesondere die meist umfangreiche Post für die Friedens-
standorte der zugeteilten Behörden und Truppen den Postanstalten
der betreffenden Garnisonsorte unmittelbar, d. h. unter Ausschal-
tung der Verarbeitung dieser Post durch eine dazwischenliegende
Postdienststelle, zu. Alle übrigen Sendungen, die auf diese Art
nicht untergebracht werden können, lassen sich auf zwei Wegen
ihrem heimatlichen Bestimmungsorte zuführen. Der nähere und
raschere Weg geht dahin, die Sendungen bei den Feldpostan-
stalten nach deutschen Ländern, Provinzen, Regierungsbezirken usw.
auszuscheiden und in entsprechend überschriebenen Briefbunden
und Postbeuteln den in den einzelnen deutschen Provinzen und
Regierungsbezirken eingerichteten Post-Sortierstellen
zuzuführen. Die zweite Möglichkeit besteht darin, die Sendungen,
welche sich bei den Feldpostanstalten aus irgend welehen Gründen
nicht verarbeiten ließen, z. B. wegen Mangels an Zeit, bei fort-
gesetzten Märschen ohne Arbeitsgelegenheit, den sogen. Post-
verteilungsstellen zuzuleiten, die nach Bestimmung des
zuständigen Armeepostdirektors für die einzelnen Feldpostanstalten
in Frage kommen. Das sind besondere Postbetriebsstellen, die an
bestimmten größeren deutschen Postanstalten nahe der Grenze
errichtet sind, um an Stelle der Feldpostanstalten die bei diesen
aufgegebenen Sendungen vor ihrer Weiterleitung in die Heimat
der erforderlichen Sortierung zu unterziehen, und sie, wie dies
auch bei den Feldpostanstalten die Regel sein soll, dann den
heimatlichen Sortierstellen in der oben beschriebenen
Weise zuzuführen, woselbst alle einlaufenden Sendungen nach
allenfalls gebotener weiterer Verarbeitung den endgültigen Be-