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stalten aufgelieferten Sendungen für andere Heeresteile nach den
dafür vorgesehenen Leitpunkten (s. oben) im Rücken der Armee
unter Benützung der Verbindungen vom Feldheere in die Heimat
befördert werden, von wo sie mit den aus der Heimat vorliegen-
den Sendungen der neuen Armee oder dem Armeekorps zugeleitet
wurden. Bei dieser Umleitung der Sendungen vom Heer nach
dem Heere über die heimischen Leitpunkte ergaben sich ganz
erhebliche Verzögerungen in der Beförderung. Sobald es die
Verhältnisse, insbesondere die zur Verfügung der Feldpostanstalten
stehenden Beförderungsmittel gestatteten, ging man an eine Ver-
besserung und Beschleunigung dieses Postverkehres vom Heere
nach dem Heere nach gewissen Regeln, die von den einzelnen
Armeepostdirektionen für den Bereich der betreffenden Armee
ziemlich gleichlautend aufgestellt wurden.
Darnach werden alle bei den Feldpostanstalten aufgelieferten
Sendungen an Behörden und Angehörige des übrigen Feldheeres
von den sonstigen Sendungen (in die Heimat oder an Angehörige
des gleichen taktischen Verbandes) ausgeschieden und einer — in
der Regel — am Etappenhauptorte der betreffenden Armee von
der zuständigen Armeepostdirektion bezeichneten Feldpostdienst-
stelle (Verteilungsstelle, Feldpoststation) zugeführt. An diese Stelle
hat jede Feldpostanstalt auch alle richtig adressierten, ihr aber
falsch zugeleiteten Sendungen an Behörden und Angehörige an-
derer Heeresteile zu bringen, während alle mangelhaft adressierten,
von einer Feldpostanstalt nicht anzubringenden Sendungen, von
denen man mit Hilfe weiterer Leitbehelfe noch eine richtige Zu-
stellung an den Empfänger erhofft, der für die Feldpostanstalt
zuständigen Feldausgleichstelle (s. o.) unmittelbar zuzuführen sind.
Von der Feldpostdienststelle am Etappenhauptorte gelangen
sodann die Sendungen nach entsprechender Verarbeitung unter
Benützung der zwischen den Armeen eingerichteten Querverbin-
dungen (Eisenbahn- oder Kraftwagenkurse, in der Regel mit be-