Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 35 (35)

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gehen gegen die Treue Seiner Majestät dem Kaiser gegenüber“ 
aufgefaßt werden könne. Dazu ist zu sagen: In jeder fahrlässig 
oder vorsätzlich begangenen Pflichtverletzung liegt regelmäßig 
eine Verletzung der Treupflicht, der Pflicht, sich selbst für seinen 
Königlichen Herrn einzusetzen. Sie kann auch in Tatbeständen 
liegen, die wegen mangelnder Ausdehnung oder weil sie verbor- 
gen blieben, nicht zur strafgerichtliehen Beurteilung kommen. 
v. Krass®® nennt hier: stete Unlust zum Dienst, Anhören von 
Räsonnieren über Vorgesetzte und Truppenteil usw. Insofern er- 
gänzt der Eid die Normen der Strafgesetze. Insofern ist es 
richtig, wenn man dem Soldaten, der den Fahneneid verweigert 
hat, zwar nicht mit Strafen, aber mit Mißtrauen begegnet. v. Krass” 
sagt: „wenn jemand gegen diese erste und heiligste Pflicht (die 
Treue) sündigt, hat er gleichzeitig alle anderen Pflichten verletzt“; 
das Umgekehrte ist richtig: wenn jemand irgend eine militärische 
Pflicht verletzt, so sündigt er regelmäßig gegen die Treue. 
Doch hat es andererseits Fälle von Landes- und Kriegsverrat usw. 
gegeben, die kein Treubruch waren, sondern das reine Gegenteil. 
Nur an Yorck sei erinnert, dessen Tat in der Mühle von Tau- 
roggen unter die $$ 57 MStGB. mit 88 StGB. (Waffentragen 
gegen Bundesgenossen), 58 Ziff. 1 MStGB. mit 90 Ziff. 3 StGB., 
58 Ziff. 7, 8, 9 MStGB. fallen würde. 
Auch im Ungehorsam muß nicht notwendig ein Treubruch 
liegen. Vielmehr kann die positive®* Treue geradezu verlangen, 
daß den Befehlen des negativen Gehorsams zuwidergehandelt 
werde, der in einem Ersetzen des eigenen Willens durch einen 
fremden sich erschöpft, während die Treue das eigene Interesse 
durch das eines andern ersetzt. Im Fahneneid geht die Treue 
gegen den Landesherrn der „genauen Erfüllung der Vorschriften 
und Befehle“ vor. Ein Zwiespalt zwischen der Treue gegen den 
s? v. Krass, Instruieren, 8. 12. 
83 v, KLass-v. LOEFEN, Kamerad, S. 8. 
8 v, RÖNNE-ZORN a. a. OÖ. 1 (1899) S. 32.
	        
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