Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 35 (35)

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und Königs beim Soldaten die Hauptsache ist, haben sie sich zu 
festen Sätzen kristallisiert. „Bechtschaffen* entspricht hier dem 
„guten und redlichen Verhalten“, wie es der Kr.Art. 2 gegenüber 
den Kameraden, Kr.Art. 26 im Dienst, Kr.Art. 17 gegenüber der 
Bevölkerung in Feindesland verlangt. „Unverzagt“ gibt den „Mut 
in allen Dienstobliegenheiten“ (Kr.Art. 2) wieder. „Pflichtliebend‘“ 
erinnert an den „Gehorsam gegen die Vorgesetzten* im Art. 2, 
„ehrliebend“ an die „ehrenhafte Führung in und außer Dienst“. 
Diese Worte, die neben der ım Kr.Art. 2 ebenfalls erwähnten 
Treue die hauptsächlichsten Standespflichten wiedergeben, lassen 
sich nicht deutlich gegeneinander abgrenzen und in straffe Be- 
griffsbestimmungen bringen. Ihr Inhalt ist Sache des Gefühls, 
aber die Gesinnung, die sie fordern”, „hat die Armee zu dem 
gemacht, was sie sein soll und was sie ist: die scharfe, zuver- 
lässige Waffe ın der Hand ihrer Könige, zum Schutz und zum 
Segen für die Größe des Vaterlandes. “ 
0! Die folgenden Worte sind aus der Allh. Kab.O. v. 18. Januar 1901 
(Reden Kaiser Wilhelms II. b. Reclam III, 7). 
14*
	        
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