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Rache besteht nur ein geschichtlicher, kein Entwicklungszusammenhang.
Da die Strafe dem Interesse der herrschenden Klassen an der Aufrecht-
erhaltung der ihnen günstigen Gesellschaftsordnung entspringt, läßt sie
sich nur durch Verwirklichung einer Gesellschaftsordnung vervollkommnen,
„die darüber wacht, daß die in der Gesellschaft entspringenden Kräfte
gleichheitlich zum Nutzen aller wirken“. Worin diese Gesellschaftsordnung
besteht, läßt SZERER dahingestellt. Er deutet nur an, daß seiner Ansicht
nach fortschreitende Demokratisierung es ist, die zu ihr führt.
Bamberg. Ferdinand Stauffer.
Kaufmann, Al., Dr. pol. oec., Professor der Statistik an der Frauenhoch-
schule und der Handelshochschule, Dozent an der Universität in St.
Petersburg, Theorie und Methoden der Statistik. Ein Lehr-
und Lesebuch für Studierende und Praktiker. Tübingen 1913. Ver-
lag von J. C. B. Mohr (Paul Siebeck). 540 8. und Xll.
In seinem ersten theoretischen Teil ist das Werk ein Lesebuch in Lehr-
buchform, d.h. ein Mosaik aus Schriften anderer Schriftsteller, verbunden
durch erläuternde und ergänzende Ausführungen des Verfassers. Von wie
großer Belesenheit diese Art der Anlage auch zeugt, so läßt sie doch den
Wunsch nach größerer Gedrängtheit und schärferer Hervorhebung der
Grundlinien entstehen. Der reichhaltige praktische Teil ist flüssiger ge-
schrieben. Er bringt mehr eigene Ausführungen des Verfassers und inter-
essiert besonders durch ausgiebige Verwertung der russischen Praxis.
Bamberg. Ferdinand Stauffer.
Bayerische Justizstatistik für das Jahr 1912. Münden 1913.
Chr. Kaiser, Buchhandlung. Herausgegeben vom K. B. Staatsmini-
sterium der Justiz.
Die namentlich durch die Uebertretungsstatistik bekannte bay. Justiz-
statistik ist wieder in vorzüglicher Ausstattung erschienen. Kriminalgeo-
graphische farbige Kartogramme zeigen die örtliche Verteilung der Ver-
brechen. Wenn man hiebei auf Tatsachen stößt, wie die, daß der Land-
gerichtsbezirk Kempten bei Betrug an der Spitze, bei Körperverletzungen
am Ende der bayerischen Landgerichtsbezirke steht, kann man nur dem
Wort G. v. Mayks Beachtung wünschen: „Immerhin muß noch vieles an-
ders werden, bis die Strafrechtspraxis in der Tat von den Ergebnissen der
Kriminalstatistik mit der Empfindung kritische Kenntnis nimmt: „res tua
agitur“. (G. v. Mayr, Statistik und Gesellschaftslehre, III. Bd. Sozial-
statistik, Erster Teil, 4. Lieferung S. 618.)
Bamberg. Ferdinand Stauffer.