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Langhard, J., Das Niederlassungsrechtder Ausländer in
der Schweiz. Zürich 1913.
Das schweizerische Niederlassungsrecht ist ein an Streitfragen reiches,
für Theorie und Praxis gleich interessantes Rechtsgebiet, das in letzter
Zeit wiederholt mehr oder weniger wissenschaftlich behandelt wurde. Die
Mehrzahl der Arbeiten stammt von Schweizern und diesen liegt, entspre-
chend ihrer ganzen Denkweise, politische Betrachtung immer viel näher als
juristische. Da aber politische Betrachtungsweise bei der Behandlung vieler
Probleme aus dem öffentlichen Recht nicht die richtige Methode ist, führt
sie nicht zu befriedigenden Resultaten und beeinträchtigt oft ganz wesent-
lich den wissenschaftlichen Wert der Arbeiten; dies ist den Schweizer
Publizisten schon von verschiedenen Seiten gesagt worden.
Auch die neue Arbeit LAnGHARDs, der bisher keinen schlechten Namen
in der Schweizer Literatur hatte, weist den gerügten Fehler auf; die Schrift
versagt immer an dem Punkt, wo nur rein juristische Erfassung die Lösung
des Problems bringen kann. Die Arbeit hat aber noch einen zweiten Fehler:
sie behandelt einen großen Teil der erörterten Fragen nur ganz oberfläch-
lich; wiederholt kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, der Verf.
hätte den springenden Punkt einer Frage gar nicht erkannt oder sei ab-
sichtlich über ihn hinweggeglitten. Auch in die vorhandene Literatur ist
der Verf. nicht genügend eingedrungen; die Literaturangaben sind lücken-
haft und kritiklos. Endlich wäre noch zu rügen, daß die einzelnen Mate-
rien in dem Buche sehr ungleich ausgearbeitet sind; während einzelne
Spezialfragen übermäßig breit behandelt wurden, sind andere, viel bedeu-
tendere mit kurzen Worten erledigt oder gänzlich übergangen. — Es ist
bedauerlich, daß LANGHARD seinen bisher recht guten Arbeiten diese min-
dere hat folgen lassen.
Czernowitz. H. v. Frisch.
Dr. jur. et rer. pol. Franz Richelsbacher, Der Zwang zu religiöser
Betätigung in Familie und Schule. Eine Studie aus
dem bayerischen Staatskirchenrecht, 2. Auflage, Würzburg (ohne
Jahresangabe), Gebrüder Memminger, G. m. b. H., Abt. Verlagsbuch-
handlung.
Der Verfasser wird, wie er in seinem Vorwort erklärt, durch die viel-
umstrittene Frage der religiösen Kindererziehung mit ihrer „Flut von Be-
hauptungen und Theorien, die sich schärfstens gegenüberstehen“ dazu an-
geregt, eine Untersuchung darüber anzustellen, „ob überhaupt im Bayern
des 20. Jahrhunderts noch von einem Zwange zu religiöser Betätigung ge-
sprochen werden könne.“ Bei der im Laufe der Arbeit gewonnenen Er-
kenntnis eines „Systems des Staatszwanges zu religiöser Betätigung“ ge-
steht der Verfasser ein, daß seine Erörterungen nur de lege ferenda, nicht
aber de lege lata einige Bedeutung haben können.
Archiv des öffentlichen Rechts. XXXV. 2. 16