Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 35 (35)

— 272 — 
Unternehmen als verfehlt und aussichtslos zu diskreditieren. Wie 
es im Festungskriege als Grundsatz gilt, Außenwerke, die man 
nicht halten kann, rechtzeitig freiwillie aufzugeben, und wie man 
darüber einig ist, daß dadurch die eigene Stellung nicht geschwächt, 
sondern gestärkt wird, so gewinnen auch ideelle Bestrebungen an 
Kraft, wenn man sie auf greifbare Ziele beschräukt und entschlos- 
sen dasjenige über Bord wirft, was mindestens zurzeit sich nicht 
verwirklichen läßt, sondern als utopisch erscheint und deshalb als 
unnützer Ballast betrachtet werden muß. 
Das gilt auch von der Friedensbewegung. Vorschläge, die 
darauf gerichtet sind, die von ihr aufgestellten Forderungen einer 
wohlwollenden, aber offenen und rückhaltlosen Kritik zu unter- 
ziehen und alles auszuscheiden, was einer solchen nicht Stand 
hält, sollten deshalb von ihren Anhängern nicht als Angriffe und 
Beeinträchtigungen, sondern als wertvolle Unterstützung betrachtet 
werden. Jedenfalls sollte man sie sorgfältig prüfen und sich von 
einer unbefangenen Würdigung nicht dadurch zurückhalten lassen, 
daß dabei einige Lieblingsgedanken preisgegeben und der Bewegung 
engere Grenzen als bisher gezogen werden müssen. Was sie da- 
durch in extensiver Beziehung verliert, wird sie in intensiver dop- 
pelt gewinnen. Nur auf diesem Wege kann es gelingen, den 
guten Kern zu retten und zur Vervollkommnung menschlicher Zu- 
stände einen wertvollen Beitrag zu liefern.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.