Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 35 (35)

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Hoheitsrechte enthält, die zur Führung dieser Geschäfte erforder- 
lich sind *, entfällt diese Wirkung der Anstellungsverfügung bei 
der Vormundsbestellung. Sie überträgt dem Vormund nur das 
Amt, den Kreis vormundschaftlicher Geschäfte. Aber die als 
Korrelat zu seiner Ausführung erforderliche Amtsgewalt de- 
legiert dem Vormund das Gesetz. 
Das hat seinen einfachen Grund darin, daß, wer die Staats- 
gewalt ausübt, sie nicht als ein subjektives, ihm persönlich zu- 
stehendes Recht ausübt”; wer aber Vormund ist, braucht zur 
privaten rechtsgeschäftlichen Vertretung des Mündels eigene Rechte. 
Diese werden ihm von der bürgerlichen Rechtsordnung übertragen. 
Er wird dadurch zum Rechtssubjekt eigener besonderer Verwal- 
tungsrechte gemacht ”®. 
Die Bestellung instituiert also den Vormund 
in das vormundliche Amt; das Gesetz überträgt 
ihm die mit dem Amte verbundenen Rechte. 
Erstes Hauptstück : Die verfahrensgemäße (formell gültige), 
materiell ungerechtfertigte (ungesetzliche) Vormunds- 
bestellung. 
8. 3. 
1. Der formell gültige Bestellungsakt. 
Wenngleich durch die Entwicklung der Rechtswissenschaft, 
die bei der Auslegung von (esetzesrecht und Rechtsgeschäften 
auch aus einer weniger sinnfälligen Aeußerungsform den Inhalt 
des wahren Willens herauszulesen versteht, sich eine Sicherung 
des Rechtsverkehrs durch Formgebundenheit erübrigt, und dem- 
gemäß die Formfreiheit im Privat- wie im öffentlichen Recht” 
die Regel bildet, so muß doch. der staatliche Wille, ganz gleich 
2% LABAND I S. 360. 
25 LABAND Bd, I S. 366. 
*° Darüber unten $$ 9 und 11. 
#7 KORMANN, System S, 175.
	        
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