Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 35 (35)

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Literatur. 
Fr. W. v. Rauchhaupt, Dr. jur. et phil, Handbuch der deutschen 
Wahlgesetze und Geschäftsordnungen. München und 
Leipzig. Duncker u. Humblot 1916, 782 S. 12 M. 
In dem Handbuch der deutschen Verfassungen, welches der Verf. 1913 
herausgegeben und als 2. Aufl. der Stoerkschen Sammlung bezeichnet hat, 
sind im Gegensatz zu Stoerk die Wahlgesetze oder Auszüge daraus fortge- 
blieben. Siehe dieses Archiv Bd. 31 8. 564. Das vorliegende Werk beweist 
schon durch seinen Umfang, wie berechtigt dieses Verfahren gewesen ist, 
mehr aber noch durch seinen Inhalt. Die Angaben bei Stoerk waren dürf- 
tig, sehr unvollständig und gegenwärtig meistens veraltet; in der vorlie- 
genden Sammlung sind die gegenwärtig geltenden Wahlgesetze und Ge- 
schäftsordnungen des Deutschen Reichs und aller Bundesstaaten ganz voll- 
ständig und in authentischer Fassung vereinigt. Es ist dadurch ein für 
das deutsche Staatsrecht überaus wertvolles, ja für manche Lehren un- 
entbehrliches Material leicht und allgemein zugänglich gemacht worden, 
welches bisher nur mit großer Mühe und immer nur stückweise erlangt 
werden konnte. Der Verf. hat durch seine Sammlung die staatsrechtliche 
Literatur Deutschlands durch ein sehr dankenswertes Quellenmaterial be- 
reichert und sich überdies das Verdienst erworben, die Benutzung dieses 
großen und schwer zu übersehenden Stoffes durch ein vortreffliches ein- 
gehendes Sachregister wesentlich erleichtert zu haben. Zu bedauern ist, 
daß der Verf. nicht auch die Gesch.O. des Bundesrats aufgenommen hat. 
Der Grund ist wobl der, daß der Bundesrat keine Wahlkammer ist; aber 
er ist doch eine politische Körperschaft, deren Geschäftsordnung von be- 
sonders hervorragender Interesse ist. Laband. 
  
  
v. Groß, Gerichtsassessor, Charakter undRechtsgrundlage der 
preuß Militär-Ehrengerichtsbarkeit. Rastatt 1915, 
69 5, 
Die Fragen, ob die Ehrengerichtsverordnung vom 2. Mai 1874 gültig 
erlassen und ob sie auch auf verabschiedete Offiziere anwendbar sei, welche
	        
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