Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 35 (35)

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stand der Schrift über Papsttum und Weltfrieden um so mehr in die 
Mitte der gegenwärtigen Erlebnisse gerückt. Ganz von selbst und ohne 
andere Machtmittel als die des Gebets und der öffentlichen An- 
sprache hat sich das politische Ansehen des Papstes in diesem Krieg zu 
neuer Bedeutung gesteigert. In demselben Maß in dem die äußeren Kraft- 
beweise der Völker sich überbieten und bis auf das letzte ausgegeben wer- 
den, wächst im Stillen die geistige Kraft, die sich im Weltplan mit der 
körperlichen, wächst die geistliche Kraft, die sich mit der weltlichen das 
Gewicht hält und halten muß. Von neuem wird heute jedem politisch 
Denkenden die Frage vorgelegt, ob und in welchem Maß den berufenen 
Trägern und Bewahrern dieser geistigen Kraft und unter ihnen besonders 
denen, die nicht zugleich weltliche Souveräne sind, ein rechtlich festge- 
setzter Einfluß auf die Gestaltung der Völkerbeziehungen eingeräumt wer- 
den soll. WEHBERGSs Schrift ist für solche Ueberlegungen ein trefflicher 
Führer und Aufklärer. Er gehört nicht zu denen, die aus Haß oder Zorn 
gegen den italienischen Staat und seine freimaurerischen Leiter von einem 
Tag auf den andern die Notwendigkeit endeckt haben, dem Papst welt- 
liche Herrschaft zuzuerkennen. Aber er verleugnet auch nirgends, daß er 
sich von Gefühl und Ueberzeugung zu den Schlüssen leiten läßt, die er 
zieht; er spricht als guter Katholik und aufrichtig-aufrechter Friedensfreund. 
Aber er hat nirgends ein Wort das einen Andersgläubigen verletzen könnte 
und wenn ein Verfechter der Notwendigkeit und sittlichen Güte des Kriegs 
sich an den „pazifistischen“ Gesinnungen des Verfassers ärgern wollte, so 
möge er sich sagen, daß die Tugend, die er gewiß am höchsten stellt, die 
Tapferkeit, sich auch im Bekenntnis einer Schrift zeigen kann und möge 
das, was er am bewaffneten Kämpfer bewundert, am unbewaffneten nicht 
schelten. Wer sich für eine Wahrheit einsetzt, die der großen Menge zu 
seiner Zeit gefährlich scheint, der hat es mit dem deutschen Heer gemein, 
daß er gegen eine Welt von Feinden steht. 
A.Mendelssohn Bartholdy. 
Dr. Anton Rintelen, Handbuch des österreichischen Kon- 
kurs- und Ausgleichsrechtes, München und Leipzig. Ver- 
lag von Duncker u. Humblot 1915, X u. 592 S. Preis geh. M. 15.—, 
geb. M. 16.—. 
Als erste systematische Darstellung des neuen österreichischen Konkurs- 
rechts begrüßen wir die Arbeit RINTELENs, des bewährten Lehrers und For- 
schers in diesem Rechtsgebiet, mit lebhafter Genugtuung. Sie führt treff- 
lich in den Geist des neuen Rechts ein, stellt seine Grundsätze klar heraus 
und läßt vor allem auch das zur Rechtsvergleichung wichtige Ausgleichs- 
verfahren außerhalb des Konkurses (Präventivakkord) zu voller Geltung 
kommen. Durchweg ist der praktischen Gestaltung des Verfahrens die 
größte Sorgfalt gewidmet; eine „Theorie“ des Konkursrechts, wie sie reichs- 
deutsche Schrifssteller mit besonderer Liebe ausgedacht haben — ohne
	        
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