Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 36 (36)

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pflichtjahre erledigen, so wäre statt weiterer Zurückstellung der 
Pflichtige zum Dienste heranzuziehen. 
Gelegentlich der Ueberweisung zur Ersatzreserve durch die 
verstärkte Oberersatzkommission wird nach Befinden zugleich die 
Heranziehung zu Uebungen im Frieden für untunlich erklärt, 
wo.8 73 Zf. 1. 
Gegen die Entscheidungen der Oberersatzkommission ist das 
Rechtsmittel der Berufung gegeben. 
Voraussetzung für die Zurückstellung und damit für die wei- 
tere Sonderbehandlung ist Ansuchen — „Reklamation“ — des Pflich- 
tigen oder seiner Angehörigen, RMG. 8 19, WO. $ 32 Ziff. 1. 
Die Begünstigung wird gewährt, $ 20 RMG.: 
den einzigen Ernährern hilfloser Familien, erwerbsunfähiger 
Eltern usw.; 
dem Sohn eines zur Arbeit und Aufsicht unfähigen Grund- 
besitzers, Pächters oder Gewerbetreibenden, wenn dieser Sohn 
dessen einzige und unentbehrliche Stütze zur wirtschaftlichen Er- 
haltung des Besitzes, der Pachtung oder des Gewerbes ist; 
dem nächstältesten Bruder eines vor dem Feinde gebliebenen 
usw. Soldaten, sofern durch die Zurückstellung den Angehörigen 
des letzteren eine wesentliche Erleichterung gewährt werden kann; 
Militärpflichtigen, denen der Besitz oder die Pachtung von 
Grundstücken durch Erbschaft usw. zugefallen ist, sofern ihr 
Lebensunterhalt auf deren Bewirtschaftung angewiesen ist und die 
wirtschaftliche Erhaltung des Besitzes oder der Pachtung auf an- 
dere Weise nicht zu ermöglichen ist; 
Inhabern von Fabriken und anderen gewerblichen Anlagen, in 
welchen mehrere Arbeiter beschäftigt sind, sofern der Betrieb 
ihnen erst innerhalb des dem Militärpflichtjahre vorangehenden 
Jahres durch Erbschaft usw. zugefallen und deren wirtschaftliche 
Erhaltung auf andere Weise nicht möglich ist; 
Inhabern von Handelshäusern entsprechenden Umfangs in 
sinngemäßer Anwendung dieser Vorschrift.
	        
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