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Wert besitzen, und er kann bei der staatsrechtlichen Be-
handlung und Würdigung des in zahlreichen gedruckten Exem-
plaren uns erhalten gebliebenen und unterfertigten Gesetzes nach
der regelrechten Promulgation überhaupt nicht in Betracht kommen.
Vorausgesetzt nämlich, daß den heutzutage im k. ung. Landes-
archiv bewahrten Gesetzen irgend etwas zustöße, — wovor uns
ein gütiges Geschiek bewahre — würde dies ihre Gültigkeit nicht
im geringsten beeinträchtigen“®.
Aus diesen endgültigen Feststellungen THALLÖCZYs geht auch
hervor, daß er keine Mühe scheute, über das erste, so wertvolle
handschriftliche Exemplar der Gesetze vom Jahre 1723 umfang-
reiche Forschungen zu veranstalten, jedoch erfolglos’. Wie er
mir gütigst mitteilte, erhielt er vom damaligen Landesarchivbe-
amten BELA PETTKÖ erst gegen 1903 die Verständigung, daß das
von ihm gesuchte handschriftliche Originalexemplar der Gesetze
vom Jahre 1723 zum Vorschein gekommen ist. Da er jedoch
damals mit anderweitigen Studien beschäftigt war, haba er dar-
über nichts veröffentlicht. Auf diese Art war die Frage des Ori-
ginals dieser Gesetze bis zur jüngsten Zeit nicht aufgehellt, und
auch die öffentliche Meinung fand sich mit der Feststellung THAL-
LöCZYs vom Jahre 1897 ab, daß das die ungarische Pragmatische
Sanktion enthaltende handschriftliche Gesetzexemplar in Verlust
geraten ist*.
eA. a. 0. S. 682.
? Selbst das Landesarchiv scheint seinerzeit keine Kenntnis vom Vor-
handensein dieses Exemplares besessen zu haben, obwohl es bereits im
ersten Jahrzehnt des verflossenen Jahrhunderts in den betreffenden Index
(elenchus) des Landesarchivs eingetragen war. Wie sich die älteren Be-
amten des Landesarchivs erinnern, soll zu dieser Zeit vom Landesarchivar
ALEXIUS JAKAB in der Tagespresse ein anonymer Artikel erschienen sein,
in welchem er die Beseitigung des handschriftlichen Originals der ungari-
schen Pragmatischen Sanktion als einen beabsichtigten politischen Akt hin-
stellen wollte. (Leider ist es mir trotz meiner eifrigen Bemühungen nicht
gelungen, diesem Artikel auf die Spur zu kommen.)
® Wie es sich jetzt nachträglich herausstellt, wurde es von einigen