Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 36 (36)

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Abschnitten hervorgehen. Zum besseren Verständnis jedoch wollen 
wir vor allem einen flüchtigen Blick auf die Entstehung der Ge- 
setze, dann auf die rechtliche Natur der darauf bezüglichen Ur- 
kunden und auf deren Würdigung vom Gesichtspunkte der Ur- 
kundenlehre werfen. 
Diese Umschau ist, wie wir sehen werden, um so eher der Mühe 
wert, als die Geschichte der formellen Erfordernisse unserer Gesetze ein 
ziemlich stiefmütterlich behandeltes Kapitel der ungarischen Rechts- 
geschichte ist. Und um die Formalitäten des Zustandekommens 
der Gesetze vom Jahre 1723 ins Klare zu bringen, müssen wir 
ein weiteres Gebiet aus der Geschichte unserer Gesetze in Betracht 
ziehen. 
L 
Entstehungsgeschichte der Gesetzartikel vom Jahre 1723, 
insbesondere derjenigen, welche die ungarische Pragmatische 
Sanktion enthalten. 
1. Die prinzipielle Annahme der weiblichen 
Thronfolge und die Feststellung der Thron- 
folgeordnung in Form von zwei Artikeln. Am 
30. Juni 1722 geschah es, daß der Palatinalprotonotar Franz 
Szluha v. Iklad seine geschnörkelte lateinische Rede hielt, worauf 
als Ergebnis sorgfältig durchgeführter Vorarbeiten die weibliche 
Thronfolge des Hauses Habsburg im Prinzip angenommen wurde". 
? Hierüber s. eingehend FRANZ SALAMON, A magyar kirälyi szek 
betöltese &s a pragmatica sanctio törtenete. [Die Besetzung des ungarischen 
Königsstuhles und die Geschichte der Pragmatischen Sanktion.] 2. Aufl. 
Pest 1866, S. 82f. — MICHAEL HOoRVATE, Magyarorszäg törtenelme. [Ge- 
schichte Ungarns.] 2. Aufl. Budapest 1871—73, Bd. VOL, S. 95 f. — MARCZALI 
a. a. O. S. 190f. — TurBA, Die pragmatische Sanktion mit besonderer 
Rücksicht auf die Länder der Stephanskrone. Wien 1906, S. 79f. — DER- 
SELBE, Die Grundlagen der Pragmatischen Sanktion. Leipzig und Wien 
1911—12, Bd. I, S. 132f., Bd. II, 8.158 f. — STEFAN Csekey, A magyar 
trönöröklesi jog. [Das ungarische Thronfolgerecht.] Budapest 1916, $15. Aus-
	        
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