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Abschnitten hervorgehen. Zum besseren Verständnis jedoch wollen
wir vor allem einen flüchtigen Blick auf die Entstehung der Ge-
setze, dann auf die rechtliche Natur der darauf bezüglichen Ur-
kunden und auf deren Würdigung vom Gesichtspunkte der Ur-
kundenlehre werfen.
Diese Umschau ist, wie wir sehen werden, um so eher der Mühe
wert, als die Geschichte der formellen Erfordernisse unserer Gesetze ein
ziemlich stiefmütterlich behandeltes Kapitel der ungarischen Rechts-
geschichte ist. Und um die Formalitäten des Zustandekommens
der Gesetze vom Jahre 1723 ins Klare zu bringen, müssen wir
ein weiteres Gebiet aus der Geschichte unserer Gesetze in Betracht
ziehen.
L
Entstehungsgeschichte der Gesetzartikel vom Jahre 1723,
insbesondere derjenigen, welche die ungarische Pragmatische
Sanktion enthalten.
1. Die prinzipielle Annahme der weiblichen
Thronfolge und die Feststellung der Thron-
folgeordnung in Form von zwei Artikeln. Am
30. Juni 1722 geschah es, daß der Palatinalprotonotar Franz
Szluha v. Iklad seine geschnörkelte lateinische Rede hielt, worauf
als Ergebnis sorgfältig durchgeführter Vorarbeiten die weibliche
Thronfolge des Hauses Habsburg im Prinzip angenommen wurde".
? Hierüber s. eingehend FRANZ SALAMON, A magyar kirälyi szek
betöltese &s a pragmatica sanctio törtenete. [Die Besetzung des ungarischen
Königsstuhles und die Geschichte der Pragmatischen Sanktion.] 2. Aufl.
Pest 1866, S. 82f. — MICHAEL HOoRVATE, Magyarorszäg törtenelme. [Ge-
schichte Ungarns.] 2. Aufl. Budapest 1871—73, Bd. VOL, S. 95 f. — MARCZALI
a. a. O. S. 190f. — TurBA, Die pragmatische Sanktion mit besonderer
Rücksicht auf die Länder der Stephanskrone. Wien 1906, S. 79f. — DER-
SELBE, Die Grundlagen der Pragmatischen Sanktion. Leipzig und Wien
1911—12, Bd. I, S. 132f., Bd. II, 8.158 f. — STEFAN Csekey, A magyar
trönöröklesi jog. [Das ungarische Thronfolgerecht.] Budapest 1916, $15. Aus-