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Sie erstreckt sich auf vier Foliobogen, ist mit einer orangegelben
Schnur geheftet, und im Namen der Stände unterfertigt vom Pri-
mas von Ungarn, Christian August Reichsfürsten von Sachsen-
Zeitz®’ und dem Palatin Nikolaus Grafen Pälffy; unter beiden
Namen kleine rote Wachssiegel®. Es ist ferner darauf folgende
eigenhändige Dorsualnote des ungarischen Hofkanzlers Nikolaus
Grafen Illeshäzy zu lesen: „Per manus Suae M. S. tradita, Po-
[sonij], die 17. Julij. 1722.“ TURBA bemerkt in seinem Werke
„Die pragmatische Sanktion“®® im Hinblick auf die Auflösung
der Abkürzung M. S., daß hier zwei Bedeutungen möglich sind,
je nachdem das M. ergänzt wird. Betrachten wir es als Dativ
(Majestati), dann bedeutet es, daß sie dem König vom Reichstag
zu eigenen Händen überreicht wurde; ist es jedoch ein Genitiv
(Majestatis), dann bedeutet es, der König habe sie dem ungari-
schen Hofkanzler Illeshäzy eigenhändig übergeben. Da diese
Dorsualnote von der Hand des Hofkanzlers selbst stammt, so ist
klar, daß — was übrigens auch aus der Natur der Sache von selbst
folgt — der Übernehmer die Übernahme und nicht der Über-
geber die Übergabe notiert hatte, er hätte im letzteren Falle
wohl eher „ad manus“ geschrieben; somit gilt die zweite Erklä-
rung. Dies wird übrigens aueh durch einen vom Primas für den
ungarischen Hofkanzler am 4. Dezember 1722 ausgestellten Schein
bewiesen, wonach er unter anderen auch die zwei Artikel
erhalten hat, die am 17. Juli dem König im Pozsonyer Schlosse
vorgelegt und am nämlichen Tage vonihm dem Hof-
nn
°° Nie Unterschrift des Primas: „Card[inaj]lis de Saxonia, princeps[,]
Archi[-]Ep[iscopus] Strigon[iensis] primas regni Hungariae m[anu]p[rop]ria.“
— Der Primas wurde gewöhnlich „cardinalis de Saxonia“ oder „Erzbischof
von Sachsen“ genannt.
si Der Text der Urkunde wurde buchstäblich getreu zuerst von TURBA
mitgeteilt im Anhange zu seiner Arbeit Die pragmatische Sanktion.
8. 188f. Ihr Faksimile hat er im Jubiläumswerk veröffentlicht. (Tafel
XXI £.}
s S. 195.