Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 36 (36)

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nierung mehrmals den Weg zwischen dem Hof und den Ständen 
zurückgelegt hatten ®. 
Aber auch sonst könnte weder formell, noch materiell 
von einer Pragmatischen Sanktion die Rede sein. 
Formell deshalb nicht, weil die bei der Ausfertigung der 
Gesetze gebräuchliche Vorrede, sowie die königliche Ein- 
leitung und der Schluß erst viel später abgefaßt wurden. 
Die Vorrede erscheint erst in den Postulaten?® der Stände vom 
10. Oktober 1722, in denen dem König 67 Artikel unterbreitet 
werden, und unter diesen sind unverändert auch die beiden Artikel 
vom 17. Juli 1722°. Ein Konzept der Vorrede befindet sich im 
— 
  
3 Sie wurden sogar in der Ministerkonferenz vom 27. November 1722, 
dann in der Beratung vom 13. Februar 1723, in der Karl III. den Vorsitz 
führte, verlesen und neuerdings bestätigt. S. im Landesarchiv Buda- 
pest sub „Acta Diaet. Canc. Hung. 1722—23. No. 44°. Im königlichen Re- 
skript vom 18. Februar ist zu lesen: „Et quidem articulos lmo et 2do ]oco 
positos in ea forma, qva sub ipsum statim modernae Diaetae initium con- 
cinnati ac die 17. Mensis Julij ejusdem proxime praeteriti anni altissime 
fatae Suae Majestati Sacratissimae humillime praesentati ac praeallegatae 
etiam Parti Primae Postulatorum inserti fuerant, Publicis Constitutionibus 
Regnigve Articulis inserendos esse.“ Konzept im Landesarchiv Buda- 
pest sub „Acta Diaet. Canc. Hung. 1722—23. No. 45. — Dasselbe im All- 
gemeinenArchivdesk.k Ministeriums des Innern Wien 
sub „Fremde Gegenstände 2 ex 1723 (Karton 26)“. — Dasselbe in der K. 
k. Hofbibliothek Wien sub „Mss. 14.997, II, fol. 472, I, fol. 1051. 
Die angeführte Stelle mitgeteilt von TurpA, Die pragmatische Sanktion. 
S. 199. — In der Konferenz vom 12. April gelangten die beiden ersten 
Artikel von neuem zur Besprechung. S. die Resolution vom 12. April 1723 
im Landesarchiv Budapest sub „Acta Diaet. Canc. Hung. 1722—23. 
No. 53%. — Der Beschluß der königlichen Kommissäre vom 20. April ver- 
ordnet ebenfalls die Eintragung der beiden ersten Artikel in die Landes- 
verfassung. 8. daselbst sub „Acta Diaet. Anni 1722—23. Lad. M., Fasc. 
Z., No. 127*. 
3 S. das Original im Allgemeinen Archiv desk.k. Mini- 
steriums des Innern Wien sub „Fremde Gegenstände 2 ex 1723 
(Karton 26)“. — Infolgedessen ist die Annahme TURBAs, daß die Vorrede 
schwerlich vor dem Juni 1723 entstanden ist, irrig. Jubiläumswerk. S. 166. 
87 SALAMON besaß den Text der Unterbreitung vom 10. Oktober nicht, 
deshalb folgert er auf die damalige Unterbreitung der Vorrede bloß aus
	        
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