Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 36 (36)

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gedeckt. Die Hofkammerkommission forderte in ihrer Sitzung 
vom 16. August zwar 250 Gulden für die Arbeit, doch handelte 
die Kommission 50 Gulden davon ab. In Pozsony erfuhr er je- 
doch zu seiner höchsten Überraschung, daß ihn die Nagyszom- 
bater Druckerei in der Drucklegung bereits eingeholt habe. Hier- 
auf ließ er durch seine Frau ein Gesuch an die Hofkammer ein- 
reichen, sie möge der ungarischen Druckerei den Verkauf der Ge- 
setze verbieten, solange er seiner Exemplare nicht ledig geworden 
wäre. Ob dieser Bitte willfahren wurde, ist nicht bekannt. 
5% Soviel steht fest, daß die Hofkammer im Interesse Schilgens ein 
Schreiben an die Hofkanzlei richtete, in welchem sie im Hinblick auf die 
Kosten eine Dämpfung der Arbeit in der Druckerei Nagyszombat forderte. 
(Im K. und k Gemeinsamen Finanzarchiv Wien sub „Hung. 
1724. Mart. 1°.) Es ist mir jedoch bisher nicht gelungen, über das weitere 
etwas von Beweiskraft zu ermitteln. Tatsache ist jedoch, daß die Exem- 
plare der Nagyszombater Druckerei in Verkehr gebracht wurden. Es ist 
mir auch gelungen, fünf Exemplare davon aufzufinden. (Auf eines hat mich 
Herr B£LAa BARANYAI aufmerksam gemacht.) Das eine befindet sich in der 
Universitätsbibliothek Budapest (Signatur „Be. ivr. 43°), das 
andere in der Universitätsbibliothek Kolozsvär (Signatur 
„35 052*), drei in der Bibliothek der Ungarischen Akademie 
der Wissenschaften. Alle fünf Exemplare stimmen darin überein, 
daß ihr Format 2° ist mit 74 Seiten, ohne Bezeichnung des Jahres, des 
Ortes und der Druckerei. Der Unterschied zwischen den beiden ersten 
Exemplaren, sowie zwischen den Exemplaren der Akademie „M. Jog. F. 2° 
und andererseits zwischen den Exemplaren der Akademie „M. Jog. F. 19* 
und „M. Jog. Qu. 140“ ist, daß auf dem ovalen Schilde der Kopfleiste der 
beiden letzten Exemplare das ungarische Wappen sichtbar ist, während 
wir auf den ersteren Exemplaren an dessen Stelle den einköpfigen Adler 
finden, der auf dem Reichsapfel sitzt und das Schwert und das Szepter 
hält. Diese Exemplare unterscheiden sich ferner darin, daß auf Seite 2 
von einigen (so auf dem sub „M. Jog. F. 2") am Ende des Textes eine 
Schlußverzierung ist, welche auf den anderen fehlt. Diese Unterschiede in 
den Verzierungen der Kopfleistten und des Schlusses können wir 
auch bei anderen Gesetzausgaben finden; als Ursache dieser Erschei- 
aung kann angenommen werden, daß die Gesetze mehrmals nachge- 
druckt wurden. Daß diese Drucke jedoch von Nagyszombat stam- 
men, war durch Vergleich mit den späteren Ausgaben leicht festzustellen. 
Denen sub „F. 2“ und „F. 19° sind die Gesetze vom Jahre 1715 und 1729
	        
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