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IH.
Die ungarischen Urkunden über die weibliche Thronfolge
des Hauses Habsburg vom Gesichtspunkte der Urkundenlehre.
1. Die Unterbreitung vom 17. Juli 1722 vom
Gesichtspunkte der Urkundenlehre. Nach Unter-
suchung der rechtlichen Natur der auf die weibliche Thronfolge
bezüglichen drei ungarischen Urkunden können wir auf ihre Be-
trachtung vom Gesichtspunkte der Urkundenlehre übergehen.
In Bezug auf die Beschreibung der Urkunde, die den Text
der am 17. Juli 1722 unterbreiteten beiden Artikel enthält, habe
ich das Nötige bereits oben, bei der Entstebungsgeschichte dieses
Textes behandelt""?. Jetzt will ich bloß, abgesehen von der Inter-
punktion und Orthographie auf die wesentlicheren Abweichungen
zwischen den am 17. Juli 1722 unterbreiteten zwei Artikeltexten
und den beiden ersten Artikeln der am 19. Juni 1723 sanktio-
nierten Gesetze hinweisen.
In der Überschrift des Artikel 1 der Unterbreitung fehlt das
Wort „Sacrae*"?, das sonst immer vor „Majestas“ gesetzt wurde.
Sein Wegbleiben ist wahrscheinlich ein Schreibfebler. Ebenda
geht das Wort „Coronam“ dem „Hungariae“ voraus, während es
im handschriftlichen Original gerade umgekehrt ist!!°. Letzteres
ist jedenfalls feierlicher. Auch fehlt in diesem Texte nach „vo-
catum“ das „et“, was jedoch unbedingt notwendig ist. Ähn-
licherweise vermissen wir nach „Partibus“ das „Regnis et Pro-
vinciis*17, das notwendigerweise ebenfalls dort stehen sollte.
wurde und feststellen konnte, daß ich in meinem Artikel vom 14. Juni 1914
zu demselben Endresultate gelangte, wie THALLöCZY in seiner Abhandlung
im Oktober 1897.
18 S, S. 149f.
114 8, Beilage VI, S. 226, Zeile 25.
115 S, ebenda S. 227, Zeile 22.
116 S, ebenda S. 227, Zeile 26.
117 8, ebenda S. 227, Zeile 30.