Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 36 (36)

— 208 — 
„Stahremberg“ 15°. Ebendaselbst in ersterer „Kinszky“, in letzterer 
„Kinsky“1, Die Millennarjubiläumsausgabe des Corpus Juris läßt 
den im Originalgesetzestext und in den bisherigen Ausgaben des 
Corpus Juris vor der Vorrede stehenden, auf sämtliche Gesetz- 
artikel bezüglichen Titel weg und setzt statt dessen der Vorrede 
selbst einen Titel vor!“!. In der Vorrede des Corpus Juris steht 
nach „insperata“ „tum“, im Original „cum“!%. Ebenda befindet 
sich im Corpus Juris unrichtigerweise „versus*!®. Hier steht auch 
im Corpus Juris vor „reddi“ richtig „se“, was im Original fehlt!*., 
Ebenso in der Vorrede richtig „domus“, in den gedruckten Ori- 
ginalen „Domui“. Es kann jedoch festgestellt werden, daß in 
den Druckexemplaren früher richtig „Domus“ stand, was dann 
ausradiert und nach dem sanktionierten handschriftlichen Original 
mit Tinte in „Domui“* korrigiert wurde!®. Im Corpus Juris geht 
dem Artikel 1 „Artieulus I.“ voran, während dies im Original 
dem Titel nachfolgt!%. Ebenda steht im Corpus Juris unrichtig 
„earundem“, im Original „eorundem“1”, Im Artikel 1 des Cor- 
pus Juris findet sich unrichtig „pura“, im Original „puro“'®, 
169 8, ebenda $. 228, Zeile 21. — KoLOsVARI und OVARI, die sonst die 
Unterschiede in der Schreibweise der Personennamen des Schlusses zwi- 
schen dem Corpus Juris und dem Originaltext größtenteils erwähnen, be- 
merken hiezu nichts. 8. S. 558. 
100 9, ebenda $. 223, Z. 26. — Bei KoLosvArı und OvArı geschieht 
dessen keine Erwähnung. S. ebenda. 
161 5, ebenda S. 224, Zeile 4f. 
103 8, ebenda $. 224, Zeile 31. — Von KoLogvAzı und OvArı ohne Be- 
merkung gelassen. S. ebenda. 
168 S, ebenda S. 225, Zeile 14. 
164 5, ebenda S. 225, Zeile 20. 
165 S, ebenda S. 225, Zeile 22. 
100 8, ebenda 8. 226, Zeile 30. — Von KOLOßvARı und OvAkı nicht er- 
wähnt. 8. 8. 562, 
167 8, ebenda $S. 226, Zeile 27. 
168 9, ebenda 8. 227, Zeile 11.— KoLosVARı und OvArı erwähnen selbst 
dies nicht. S. ebenda.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.