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Im Artikel 2 des Corpus Juris geht „Articulus II.“ dem Titel
voran, im Original umgekehrt!®. In diesem Artikel ist nach
„provincias“ das im Original befindliche „eidem“ weggelassen”,
Ebenda steht im Corpus Juris unrichtig „divo“, im Original „divi“!.,
Im Schluß des Corpusjuristextes steht „praeattacti*, im Original
„praetacti“1”®, Hierselbst im Corpus Juris „ac“, im Original „et“!"3,
Im Corpus Juris „Eszterhäzy“, im Original „Esterhäzy“!'. Im
ersteren „Bagies“, im letzteren „Bakics“.!®. Im Corpus Juris
„Kürtessy“, im Original „Körtessy!'. Im ersteren „Kiss“, im
letzteren „Kis“!”. Im ersteren „Markl“, im letzteren „Marckl“1”®,
Im ersteren „Eszterhäzy“, im letzteren „Esterhäzy“!”. Im erste-
ren „Keresztszeg“, im letzteren „Keresztszegh“ 1%, Im ersteren
„Draskovich“, im letzteren „Draskovies‘ 1%. Im ersteren „Träko-
styan“, im letzteren „Trakostyan “ '°2.,
169 S, ebenda S. 228, Zeile 8 — KOLOSVARI und ÖVARI machen hiezu
keine Bemerkung. S8. S. 564.
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170 5. ebenda S. 228, Zeile 27. — KOLOSVARI und OvArı machen auch
hiezu keine Bemerkung. S. S. 566.
ın 8, ebenda $. 229, Zeile 11. — Bei KoLosvAarı und OvARI ohne Be-
merkung. S. ebenda.
1722 S, ebenda S. 230, Zeile 13.
178 5, ebenda S. 230, Zeile 14. — Von KOLOSVARI und OVARI nicht er-
wähnt. S. S. 656. — Im Original ist das „et“ an den meisten Stellen mit
„&“ bezeichnet.
174 Bei KOLOSVARI und OvARL in der Anmerkung unrichtig „Esterhazy“.
S. S. 658.
175 5, ebenda.
176 5. ebenda.
177 5. ebenda.
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178 Bei KOLOSVARI und OvARı ohne Anmerkung. S. ebenda.
179 Bei KOLOSVARI und OVARI ist auch dies nicht erwähnt. S. ebenda.
180 S, ebenda.
2 Bei KOLOSVARI und OvARL in der Anmerkung unrichtig „Draskovits*.
S. S. 660.
182 Von KoLOSAYRI und OvArı ohne Bemerkung gelassen. S. ebenda.