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reservepflichtigem Alter stehen, wieder in die Ersatzreserve zurück;
gelangen sie als militärisch ausgebildet zur Entlassung, so werden
sie, wenn noch in reservepflichtigem Alter, der Reserve, andern-
falls der Landwehr überwiesen. Die Dauer ihrer Reserve- oder
Landwehrpflicht ist dann so zu berechnen, als wenn sie am 1. Ok-
tober desjenigen Kalenderjahres, in dem sie das 20. Lebensjahr
vollendeten, zur Einstellung in den aktiven Dienst gelangt wären,
RWG. U Art. I $ 18, WO. $ 13 Ziff. 7 und ®.
VIII. Die Dienstpflicht setzt sich fort in der Landsturmpflicht.
Aber es ist diese Pflicht keineswegs davon abhängig, daß eine
Dienstpflicht bestanden hat. Vielmehr umfaßt der deutsche Land-
sturm alle Wehrpflichtigen vom vollendeten 17. bis zum vollen-
deten 45. Lebensjahre, die nicht dem Heere angehören, RWG. II
Art. ITS 24. Der Landsturm hat die Pflicht, im Kriegsfalle an
der Verteidigung des Vaterlandes teilzunehmen, er kann in Fällen
außerordentlichen Bedarfs zur Ergänzung des Heeres herangezogen
werden, das. $ 23; über die Art seiner Verwendung entscheidet
das militärische Bedürfnis. Unverkennbar ist die Leistungsfähig-
keit des Landsturms dem Heere gegenüber durchschnittlich eine
geminderte. Denn er begreift, abgesehen davon, daß er Massen
noch Ungedienter umfaßt, in den untern und obern Jahresklassen
Mannschaften, die infolge jugendlichen oder vorgerückten Alters
vielfach die volle körperliche Tüchtigkeit nicht besitzen; auch
gibt es gar manche Krankheiten und Gebrechen, die nach der
Heerordnung Anl. 1 den Dienst im stehenden Heere verhindern,
die Tauglichkeit für den Landsturm jedoch nicht ausschließen,
vgl. dazu WO. 8 39 Ziff. 1a und 1b, HO.$ 9 Ziff. 2 (besonders
weitgehende Bestimmung: Militärpflichtige, deren Verwendbarkeit
im Landsturm nicht gänzlich ausgeschlossen scheint, sind nicht
als dauernd untauglich zu bezeichnen, sondern dem Landsturm
ersten Aufgebots zu überweisen), WO. $ 103 Ziff. 7 (ein be-
stimmtes Körpermaß ist nicht vorgeschrieben usw.); in geringerem
Maße trifft das Absehen von körperlichen Mängeln auch für die