Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 36 (36)

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löst; für den praktischen Gebrauch ist sein Kommentar ein vorzügliches 
Hilfsmittel. Die Ausführungsbestimmungen Preußens und der Mittelstaaten 
sind berücksichtigt und im Anhang (S. 114 ff.) abgedruckt. Laband. 
Conrad Bornhak, Der Wandel des Völkerrechts. Berlin, Carl 
Heymann, 1916. IV und 102 8. 
Nach dem Vorwort wendet sich diese Schrift „an die weitesten Kreise“. 
Nach der Einleitung vertritt sie eine sehr trübe Auffassung: „Der Glaube 
an das Völkerrecht ist dahin, vielleicht für immer.“ 
Die kurzen allgemeinen Erörterungen beanspruchen wohl keinen selb- 
ständigen Wert. Der Satz (S. 13): „Die Naturvölker fressen den Feind 
samt Weibern und Kindern einfach auf“, der S. 38 wiederholt wird, bekundet 
wieder eine allzutrübe Auffassung. Den Kern bildet eine Wiedergabe des 
Kriegsrechts nach dem Haager Abkommen in seinen einzelnen Bestimmun- 
gen. Dem entspricht dann ein Sündenregister der Engländer, die sich nicht 
daran halten. 
Je trauriger der Gegenstand, desto lustiger ist hier die Darstellung. 
Zahlreiche Sprichwörter sind in der drolligsten Weise verwertet. Die blüten- 
reiche Sprache des Orients weiß alles zu verschönern, z. B. selbst die trockene 
Frage der Entstehung des Rechtes (S. 9): „Der Mann aus dem Volke fragt 
den Briefkastenonkel seiner Zeitung: wie lautet der Paragraph?“ Die 
allgemeine Ueberzeugung ist, das Gesetz habe „die ganze Rechtsordnung 
auf Paragraphen gefüllt?“, und der Jurist habe nur „die richtige Paragra- 
phenflasche zu finden und einige Tropfen auf den Fall zu träufeln®. Aber 
auch unsere Vorfahren waren doch nicht rechtlos, „als sie noch in Bären- 
häuten an beiden Ufern des Rheins lagen und sich der bekannten ange- 
nehmen Beschäftigung hingaben“ usw. Dann erscheint wieder „das Adria- 
tische Meer bis zu dem bekannten Stiefelabsatze Italiens“ (S. 26), das Han- 
delsschift, „das als Schutzengel einige dumme Amerikaner verladen hat“ 
(S. 29). Wilden gegenüber gibt das Völkerrecht keine Schranken der Mittel 
der Kriegführung: „Angelsächsische Menschlichkeit läßt ihnen vergiftete 
Brote in die Hände fallen, versorgt sie reichlich mit Schnaps, damit sie 
um so schneller aussterben, und predigt ihnen zu alledem auch noch das 
Evangelium* (S. 32). Bei der Repressalie ganz besonders „zeigt sich die 
wächserne Nase des Völkerrechts ... Auch was noch bestehen geblieben 
ist, erscheint als eine gebrochene Säule, die jederzeit zusammenbrechen 
kann“ (S. 37). OÖ. M. 
Dr. Karl Strupp, Deutsches Kriegszustandsrecht. Ein Kom- 
mentar des im Deutschen Reiche geltenden Ausnahmerechts für 
Theorie und Praxis. Berlin, Carl Heymanns Verlag, 1916. XX und 
294 S.
	        
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