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wegen wird aber Rechenschaft gelegt. Wenn und da sich
diese darauf erstreckt, ob der KZ. noch fortbestehen mußte oder
hätte aufgehoben werden müssen, so liegt darin begrifflich die
Superiorität des Reichsorgans.. Und diese wieder hat nur dann
einen Sinn, wenn eine Reichsstelle die 1851 vom preußischen
Ministerium übernommene Verantwortung auf sich nimmt. Aber
es soll ja gerade keine Verantwortlichkeit von Beichswegen
übernommen werden, außer für die unmittelbar Akte der Reichs-
regierung darstellenden Vorgänge. Der Reichskanzler lehnt die
Verantwortung für „militärische“ Dinge ab !”.
Dazu kommen nun die — z. T. bereits gestreiften — weiteren
Schwierigkeiten infolge der Erhebung des preußischen Gesetzes von
1851 zum provisorischen Reichsgesetz, wie nach dem Verhältnis der
Bestimmungen des BZG. über die Verfassungssuspension zu den
reichsgesetzlich geregelten Materien und zu landesrechtlichen Be-
stimmungen außerhalb Preußens, nach der Bedeutung der Dis-
lokation und damit dem Verhältnis der fremden Militärgewalt zu
den einheimischen Landesgesetzen usw. — alles Fragen von höch-
ster Bedeutung und ebensolcher Schwierigkeit. Es soll indessen
hier nicht weiter auf sie eingegangen werden, da alle diese Fra-
gen für unser eigentliches Thema nebensächlich sind. Der Hin-
weis auf diese sämtlichen Fragen bezweckt nur, es verständlich
erscheinen zu lassen, wenn gegenüber einer militärischerseits
seine Forderung von Reichsgrundrechten und Verfassungsgarantien, BEZOLD
3 901, genommenen) Ausführungen des Abg. WAGNER in der DUNKER-Debatte
(a. a. O. 56) gewesen zu sein, daß man sich wegen der Behauptung, die
preuß. Verfassung sei verletzt, im preuß. Abg.Hause beschweren möge. Vgl.
auch die in jüngster Zeit aufgetauchte Behauptung, für die Durchführung
des KrZ. bestehe eine Verantwortung, wenn überhaupt, nur den Landes-
parlamenten gegenüber. WINDTHORST verlangte in der Dunkerdebatte
(a. a. O. 55) Rechenschaftslegung im Reichstag und in den Einzelparla-
menten.
157 is sei hiezu an die bereits angezogenen Verantwortlichkeitserklä-
rungen über die politische und die militärische Zensur in der Reichstags-
sitzung vom 24. Mai 1916 erinnert.