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— den König von Bayern — bestimmt und der Ersatzbedarf aller
Truppenteile ermittelt worden ist, wird der Gesamtbedarf an Re-
kruten durch das Kriegsministerium auf die Armeekorpsbezirke
verteilt nach dem Verhältnis der in diesen Bezirken im laufenden
Jahre vorhandenen tauglichen Militärpflichtigen; es folgen Ver-
teilung des aus dem Korpsbezirks aufzubringenden Ersatzbedarfes
auf die Brigadebezirke und schließlich des Brigadeersatzes auf die
einzelnen Aushebungsbezirke der zum Brigadebereich gehörigen
Landwehrbezirke: Ministerial-, Korps-, Brigade-Ersatzverteilung,
wo. 88 51—55.
IV. Die Ersatzbehörden gliedern sich in 4 Stufen: Ersatz-
kommissionen für die Aushebungsbezirke, Oberersatzkommissionen
für die Infanteriebrigadebezirke, Behörden der dritten Instanz für
die Armeekorpsbezirke, Ministerialinstanz, WO. 8 2 Zifl. 1.
In allen Instanzen, auch in der Ministerialinstanz, sind mili-
tärische und bürgerliche Mitglieder vereinigt. Den Vorsitz in der
Ersatz- und Oberersatzkommission führen die beiden ständigen
Mitglieder, Militär- und Zivilvorsitzender, gemeinsam, $$ 64 Ziff. 1,
71 ze. 1 WO.
Doch wirken nicht immer die militärischen und bürgerlichen
Mitglieder bei der Entscheidung zusammen. Vielmehr haben die
einen und andern auch besondere, selbständige Befugnisse.
So ist dem Militärvorsitzenden der Oberersatzkommission die
Entscheidung zugewiesen über die Tauglichkeit der Pflichtigen
und die Verteilung der ausgehobenen Rekruten auf die verschie-
denen Waffengattungen und Truppenteile, $ 71 Ziff. 2 WO.;
ebenso befindet der Militärvorsitzende bei Musterung und Aus-
hebung der unausgebildeten Landsturmpflichtigen über die Taug-
lichkeit und die Auswahl für die verschiedenen Waffengattungen,
5 103 Ziff. 7 WO. Auch kann der Militärvorsitzende der Ober-
ersatzkommission im Interesse einzelner Waffengattungen Abwei-
chungen verfügen von der sonst einzuhaltenden Reihenfolge der
Mannschaftsvorstellung im Aushebungstermin und hat für unauf-.