Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 36 (36)

Die Wehrpflicht im Deutschen Reiche und in 
Oesterreich-Ungarn. 
Von 
Professor Dr. FRIEDRICH ÖETKER in Würzburg. 
81. 
Durchführung und Gliederung der Wehrpflicht. 
I. Wie immer nach Beendigung des Weltkrieges das Schick- 
sal Europas sich gestalten mag, ein Ausgang steht längst über 
allen Zweifel hinaus fest als Frucht treuer Waffenbrüderschaft 
und altbegründeter Kulturgemeinschaft, als die Erfüllung des 
Hoffens und Sehnens der Völker, geeint durch große geschicht- 
liche Erinnerungen, die nahe Freundschaft ihrer Herrscherhäuser, 
das zwingende Bedürfnis verbundener Wahrung und. Förderung 
ihrer Güter und Interessen: Erneuerung, Befestigung, Vertie- 
fung des Bündnisses zwischen dem Deutschen Reiche und Oester- 
reich-Ungarn. Dabei muß neben wirtschaftlicher Annäherung und 
Angleichung der Rechtseinriehtungen beider Reiche besonders die 
Schaffung eines deutsch-österreichischen Heeresverbandes das Ziel 
sein, soweit die Selbständigkeit der verbündeten Länder es zuläßt. 
Wir gewinnen so den festen Kern, an den andere Staaten, die 
der Gang der Weltgeschichte an unsere Seite gerufen hat und 
rufen wird, in engerer oder loserer Verbindung sich angliedern 
werden. Nicht zu kriegerischen Zwecken schließen wir uns zu- 
sammen. Einen Kulturbund wollen wir aufrichten, aber wir be- 
Archiv des öffentlichen Rechts. XXXVI. 1. 1
	        
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