Deckung des jährlichen Rekrutenbedarfs, sondern erst dann an-
nimmt, wenn die Entbehrlichkeit fortbestand bis nach Ablauf des
dritten Militärpflichtjahres, wird zu billigen sein. Im übrigen
aber muß dem österreichischen Verfahren der Vorzug gegeben
werden. Alle Ueberzähligen verbleiben in der Ersatzreserve, wer-
den nicht zum Teil in den Landsturm übergeführt, womit die Be-
freiung von Uebungen, Kontrollvrersammlungen im Frieden ver-
knüpft ist und — insbesondere nach österreichischem Recht —
Schranken der Verwendbarkeit im Mobilmachungsfalle sich er-
geben. Es wird durch die Aufstellung berücksiehtigungswürdiger
Mannschaftskategorien dafür gesorgt, daß die Wohltat der Ueber-
zähligkeit nicht ohne materiellen Grund erlangt wird. Nach
Reichsrecht kann jemand als überzählig in die Ersatzreserve ge-
langen, zu dessen Gunsten nichts spricht als seine Nummer in der
Vorstellungsliste, während ein anderer eingestellt wird, dem nach
seinen Verhältnissen die Befreiung sehr zu wünschen wäre. Der
Lebenslage der Pfliehtigen trägt das Reichsrecht erst Rechnung,
wenn es sich um die Zuweisung zum Landsturm ersten Aufgebots
wegen Entbehrlichkeit auch für die Ersatzreserve handelt. Inso-
fern greift die deutsche WO. ($ 39 Ziff. 1d) zu materiellen Kri-
terien unter aushilflicher Entscheidung nach der Reihenfolge in
den Vorstellungslisten. Man mag es beanstanden, daß Oesterreich-
Ungarn die Ansprüche auf Zuweisung zur Ersatzreserve wegen
bürgerlicher Verhältnisse ingenereller Fassung ergänzt durch
Gleichbehandlung nach Ermessen auch in Ermangelung des vollen
gesetzlichen Anspruchs ($ 32 WG., unten $ 5IIl 4b), dagegen
ist die Rücksichtnahme auf die Lebenslage der Pflichtigen zwecks
Bestimmung der als überzählig Auszuscheidenden nur zu billigen.
Da nur ein Teil der Rücksiehtswürdigen wirklich befreit werden
kann, so muß beim Versagen tauglicher materieller Einteilungs-
gründe, nach denen sich innerhalb der einzelnen Gruppen wieder-
um — mit einiger Sicherheit — eine die individuelle Einordnung
ermöglichende Skala aufstellen ließe, der Zufall zu Hilfe gerufen