5 —
Dienste — während des zweiten halben Jahres — zugelassen
worden wären, HO. 8$ 21 Ziff. 5, 22a Zuff. 7.
Nach ausgesprochener Mobilmachung müssen alle zum ein-
jährig-freiwilligen Dienste berechtigten Mediziner, die bereits 7 Se-
mester studiert, aber noch nicht gedient haben, es sich gefallen
lassen, daß sie nach außerterminlicher Musterung bei vorhandener
Tauglichkeit sogleich einberufen werden und nach dem Ermessen
der Militärbehörde Verwendung finden, WO. 8 98 Ziff. 4.
3. Das österr. Wehrgesetz erwähnt eine Wahl zwischen Front-
dienst und Sanitäts- usw. Dienst nicht — die Ausdrucksweise in
8 21 Ziff. 15 ist hierfür nicht schlüssig —, die Wehrvorschriften
aber ergeben, daß die Wahl besteht, vgl. namentlich I $ 82 Ziff. 1
(„dem Einjährig-Freiwilligen steht es unter der Voraussetzung
seiner Befähigung frei, den Präsenzdienst entweder im Frontdienst
bei der Truppe oder als Mediziner usw. abzuleisten“), weiter I
55 94 Ziff. 22, 95 Ziff. 11; die Zeit der militärischen Ausbildung
für Mediziner wird auf nur drei Monate bemessen, während di-
plomierte Tierheilkundige und Pharmazeuten nach einer entspre-
chenden ersten militärischen Anleitung ganz im tierärztlichen,
pharmazeutischen Dienste ihrer Verpflichtung zu genügen haben,
88 23, 24, 25 WG. Die Mediziner werden nach Ablauf des Front-
dienstes beurlaubt und haben dann innerhalb bestimmter Frist,
vorausgesetzt daß sie inzwischen zu Doktoren der gesamten Heil-
kunde promoviert worden sind, für 9 Monate den Dienst als ein-
Jährig-freiwillige Aerzte anzutreten, $ 23. Die Studierenden der
Tierheilkunde und der Pharmazie werden zu ihrem Spezialdienst
erst nach Erlangung des Diploms als Tierarzt, als Magister der
Pharmazie herangezogen, $8 24, 25. Ist bei den Medizinern die
Voraussetzung der Doktorpromotion zur vorgeschriebenen Zeit
nicht erbracht, so sind sie nun frontdienstpflichtig oder statt dessen
für die gleiche Zeit im Sanitätshilfsdienste zu beschäftigen; früher
bereits zurückgelegte Präsenzdienstzeit kommt auf das Dienstjahr
in Anrechnung, $ 23 Abs. 8. Veterinäre, die das Diplom nicht