Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 36 (36)

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Dienste — während des zweiten halben Jahres — zugelassen 
worden wären, HO. 8$ 21 Ziff. 5, 22a Zuff. 7. 
Nach ausgesprochener Mobilmachung müssen alle zum ein- 
jährig-freiwilligen Dienste berechtigten Mediziner, die bereits 7 Se- 
mester studiert, aber noch nicht gedient haben, es sich gefallen 
lassen, daß sie nach außerterminlicher Musterung bei vorhandener 
Tauglichkeit sogleich einberufen werden und nach dem Ermessen 
der Militärbehörde Verwendung finden, WO. 8 98 Ziff. 4. 
3. Das österr. Wehrgesetz erwähnt eine Wahl zwischen Front- 
dienst und Sanitäts- usw. Dienst nicht — die Ausdrucksweise in 
8 21 Ziff. 15 ist hierfür nicht schlüssig —, die Wehrvorschriften 
aber ergeben, daß die Wahl besteht, vgl. namentlich I $ 82 Ziff. 1 
(„dem Einjährig-Freiwilligen steht es unter der Voraussetzung 
seiner Befähigung frei, den Präsenzdienst entweder im Frontdienst 
bei der Truppe oder als Mediziner usw. abzuleisten“), weiter I 
55 94 Ziff. 22, 95 Ziff. 11; die Zeit der militärischen Ausbildung 
für Mediziner wird auf nur drei Monate bemessen, während di- 
plomierte Tierheilkundige und Pharmazeuten nach einer entspre- 
chenden ersten militärischen Anleitung ganz im tierärztlichen, 
pharmazeutischen Dienste ihrer Verpflichtung zu genügen haben, 
88 23, 24, 25 WG. Die Mediziner werden nach Ablauf des Front- 
dienstes beurlaubt und haben dann innerhalb bestimmter Frist, 
vorausgesetzt daß sie inzwischen zu Doktoren der gesamten Heil- 
kunde promoviert worden sind, für 9 Monate den Dienst als ein- 
Jährig-freiwillige Aerzte anzutreten, $ 23. Die Studierenden der 
Tierheilkunde und der Pharmazie werden zu ihrem Spezialdienst 
erst nach Erlangung des Diploms als Tierarzt, als Magister der 
Pharmazie herangezogen, $8 24, 25. Ist bei den Medizinern die 
Voraussetzung der Doktorpromotion zur vorgeschriebenen Zeit 
nicht erbracht, so sind sie nun frontdienstpflichtig oder statt dessen 
für die gleiche Zeit im Sanitätshilfsdienste zu beschäftigen; früher 
bereits zurückgelegte Präsenzdienstzeit kommt auf das Dienstjahr 
in Anrechnung, $ 23 Abs. 8. Veterinäre, die das Diplom nicht
	        
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