Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 38 (38)

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Der deutsche Reichstag. 
Ein Vorschlag der Bildung von zwei Häusern im Reichstag. 
Von 
ROBERT PILOTY. 
I. 
Ueber das Zweikammersystem gibt es eine sehr umfangreiche 
Literatur in vielen Sprachen. Es ist nicht der Zweck dieser Ab- 
handlung die Theorie dieses Systems ausführlich zu erörtern oder 
gar eine neue Theorie aufzustellen. Nur die Brauchbarkeit des- 
selben für den Bau des Deutschen Reiches soll hier untersucht 
werden. Daher wird es genügen, von den allgemeinen staatsrecht- 
liehen und politischen Grundlagen des Systems nur die wesent- 
lichsten und für die Gegenwart wichtigen zu würdigen. 
Der Beginn der preußischen Politik für eine Umgestaltung 
der deutschen Gesamtverfassung im Gegensatze zu den österreichi- 
schen Bundesreformbestrebungen fällt ungefähr in das Jahr 1863. 
Oesterreich trat in diesem Jahr mit seinem Bundesreformplan auf 
dem Frankfurter Fürstentag hervor und Preußen schrieb im Ge- 
gensatze dazu jenes engere und geschlossenere Projekt, welches 
mit dem Schlagworte „Bundesstaat“ bezeichnet wird, auf seine 
Fahne. Dieses preußische Projekt reifte zum Norddeutschen Bund 
und zum Deutschen Reich heran. Es enthielt von Anfang an 
jene praktische Mischung von Staatselementen und Bundesgrund- 
lagen, deren juristische Erklärung später so viele Meinungsver-
	        
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