— 1483 —
Reichstages die dem Reich notwendige sichere Fühlung zwischen
Regierung und Volksvertretung gegeben wird.
Das Reichsoberhaus verspricht, den Reichstag innerlich zu
stärken, ohne ihn in seiner Volkstümlichkeit und Aktionsfähigkeit
zu beeinträchtigen, es verspricht eine sachgemäße Entlastung des
Bundesrates und eine gründlichere Annäherung von Regierung
und Volksvertretung. Es verspricht endlich eine organische Fas-
sung jener außerparlamentarischen Bewegung, an der zurzeit
unser öffentliches Leben fiebert.
Nicht wesentlich erscheint mir die Bezeichnung. Manches
spricht dagegen, in einem deutschen Reichstag den beiden Häu-
sern durch die Zusätze „Ober-* und „Unter-“ den Schein einer
Rangverschiedenheit, die durch die Sache in keiner Weise ge-
rechtfertigt ist, durch den Namen künstlich zu geben. Nenne
man das eine das erste, das andere das zweite Haus und entziehe
man auch dieser Bezeichnung den Schein eines Rangunterschieds,
indem man den Vorzug der Erstbenennung dem allgemeinen Wahl-
hause einräumt !
Wünschenswert wäre wohl auch die Eröffnung von Möglich-
keiten gemeinsamen Verhandelns beider Häuser. Raumschwierig-
keiten unüberwindlicher Art scheinen indes gemeinsame Vollver-
sammlungen beider Häuser zu verbieten. Einer gemeinsamen
Verhandlung von Ausschüssen beider Häuser in zahlreichen und
wichtigen Angelegenheiten dürfte indes auch dieses Hindernis
nicht im Wege stehen und sie böten den Vorzug, das Vorurteil zu
beseitigen, als sei man sich gegenseitig nicht gut genug, um mit-
einander zu reden.