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und Verwaltungsgeschichte ein neues Ansehen, erhalten
die Grundfragen des gegenwärtigen Konstitutionalismus
durch Zweifel und Sorgen, aber auch durch energisches Darauf-
losstürmen gekennzeichnete und entfesselte Kräfte. Das Ganze
des staatlichen organisatorischen Aufbaues, wie seine ein-
zelnen Teile unterlagen und unterliegen noch heftigster Kritik.
Diese wird zwar durch die Ereignisse bestimmt, doch weisen de-
ren Beweggründe vielfach auf einen Ideengehalt hin, der durch
die Schlagworte des Parlamentarismus, revolutionären Sozialismus,
der schrankenlosen Demokratie usw. erkennbar ist.
Es suchen ferner die funktionellen Kräfte, die an die
Verwaltungseinrichtungen anknüpfen — deren äußere
Mannigfaltigkeit und innerer Betätigungsreichtum noch so wenig
in das Bewußtsein der nationalen Gesamtkultur gedrungen ist! —
unter dem Gesichtspunkte der Ueberprüfung alles Bestehenden
und der Erneuerung zum Heile der Gesamtheit — ihre bestmög-
liche formale Behördeneinrichtung (organisatorisch - technisches
Problem), ihre materielle Rechtsumgrenzung und Inhaltserfüllung
(rechtsstaatlich-juristisches Problem) wie endlich ihre das Gemein-
schaftsdasein und seine Entwicklung sichernde Zieleinstellung
(verwaltungs-politisches Problem). Soweit bei solcher Sach-
lage sieh das objektive Bedürfnis der Staatsgemeinschaft mit dem
wissenschaftlichen Interesse an der Lösung der nie abreißenden
Probleme begegnet, stößt man auf die Schwierigkeit, daß die,
in eine Anzahl von selbständigen Zweigen gegliederte Wissen-
schaft vom Staate sich keineswegs im Zustand souveräner Sicher-
heit ihrer Grenzen, ihres Gebietes, ihrer Methoden und Ziele be-
findet. Insbesondere hat sich die Wissenschaft von der
Verwaltung, weder methodologisch noch rein praktisch ge-
sehen, bisher der Aufgabe voll gewachsen gezeigt, die die doch
viel stillere Zeit vor dem Weltkriege an sie gestellt hat. Die
Gründe dieser Erscheinung mögen hier dahingestellt bleiben.
Sicher ist nur, daß Geschichte, Recht und Politik der